Peter Barthold

UPDATES:

31.05.2021 - KR Peter Barthold und Novomatic AG schließen einen Vergleich mit folgendem Text ab:

"1. Die beklagte Partei (Anm.: Peter Barthold) verpflichtet sich, ab sofort bei sonstiger Exekution, die Behauptung und/oder Verbreitung der Äußerung, dass die klagende Partei (Anm.: Novomatic AG) die beklagte Partei aufgefordert habe und/oder habe auffordern lassen, vor dem „Ibiza-U-Ausschuss„ positiv über das Unternehmen der klagenden Partei auszusagen und/oder sinngleicher Äußerungen zu unterlassen.
2. Dieser Vergleich wird rechtswirksam, wenn er nicht von der klagenden Partei oder der beklagten Partei mittels Schriftsatzes bis zum 14.06.2021 (Datum der Postaufgabe) widerrufen wird."

Ausdrücklich festgehalten wurde: "Erörtert wird abermals die Sach- und Rechtslage, wobei sich die Parteien zu dem in Langschrift angeschlossenem Vergleich verstehen. Erklärend wird hierzu festgehalten, dass von dieser Unterlassungserklärung nicht die aus Sicht der beklagten Partei tatsächlichen Vorgänge, also die Gespräche mit Prof. Schmidt und K. V. und deren Handlungen betroffen sind, sondern nur die Zurechnung durch den Beklagten an die klagende Partei (Anm.: Novomatic)."

Hintergrund waren die Aussagen Peter Bartholds als Auskunftsperson vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss am 30. September 2020.

Aus dem Protokoll der Befragung der Auskunftsperson Kommerzialrat Peter Barthold am 30.09.2020:

"(Peter Barthold): Es gibt einen Lobbyisten oder einen Medienunternehmer, der auch mit Novomatic zusammenarbeitet, was aufgrund seiner Rechnungen ja beweisbar ist – er arbeitet auch mit Casinos Austria zusammen –, und der hat sich selbst in Gerichtsprotokollen ja so dargestellt, dass er gesagt hat, er nimmt Einfluss auf Gesetze. Da gibt es eine Verhandlung in Graz, wo er selbst gesagt hat, er hat über die Kanzlei Böhmdorfer Eingaben gemacht, und er war dann sehr stolz, dass sich das in den Gesetzen wiederfindet. Das ist derselbe Mann, wo es Rechnungen über Hunderttausende Euro an Novomatic-Tochterfirmen gibt. Das sind eigentlich die Wahrnehmungen von der Verbindung Novomatic und Justiz, wenn man so will.
Das ist Prof. Gert Schmidt, der allgemein bekannt sein dürfte. Und ich hätte zu Herrn Gert Schmidt noch etwas zu sagen gehabt, wurde aber zu Beginn meiner Eingangsrede daran gehindert, weil ich die Ausführungen nicht vollständig machen durfte, wo ich gesagt habe, in dieser Woche vom 20. bis 29. September dieses Jahres habe ich jeden Tag Kontakt mit Mitarbeitern oder eben Novomatic-nahen Personen gehabt. Es gab auch einen Treffpunkt, wo sich eben Herr Schmidt am Sonntag dieser Woche, also vor drei Tagen, mit mir getroffen hat,
und Herr Schmidt ist genau derjenige, der mich damals über die Kanzlei Böhmdorfer angezeigt hat, und daraufhin wurde das WKStA-Verfahren eröffnet. Er wollte eigentlich nie mit mir reden, und zu meiner Überraschung hat es jetzt am Sonntag einen Termin gegeben. [...]
Am 20.9. wurde ich von einem, ja, Mann aus der Glücksspielszene kontaktiert, der – diese Ausführungen durfte ich noch machen – mir
gesagt hat, es gebe die Möglichkeit einer Einigung mit Novomatic. [...] das rührt natürlich vom Beginn der Auseinandersetzung aus dem
Jahr 2016 her, denn ich bleibe ja bis heute bei jeder von mir gemachten Aussage. Das kann ich meiner Meinung nach auch nachweisen, und die Verfahrenseinstellungen, die jetzt eben da sind, geben mir ja recht mit der Begründung. Ich habe dann mit diesem Mann eben mehrere Treffen gehabt.
Am Sonntag habe ich mich zu Mittag mit ihm getroffen, und am späten Nachmittag hat er mich angerufen und gesagt, wir müssen aus Wien wegfahren zu einer Autobahnraststätte und dort treffen wir Prof. Gert Schmidt. Das war für mich völlig überraschend; muss aber dann auch gleich dazusagen, das Treffen ist zustande gekommen und Herr Schmidt hat sich eigentlich mir gegenüber etwas überraschend präsentiert. Also es war ein durchaus angenehmes Gespräch, und er hat eben auch gemeint, dass diese Sache jetzt aus der Welt geschafft gehört. [...]
Es war dann ein konkretes Angebot da. Das Angebot war so, dass ich am Montag, also jetzt vor zwei Tagen, zu einem Konkursspezialisten in Korneuburg fahren soll, mit dieser Kontaktperson, also wir sind zu zweit dorthin gefahren, und dieser Anwalt sollte meinen Privatkonkurs erledigen. Wir waren dann dort, das ist besprochen worden, ich habe alle meine Unterlagen von dem Konkurs mitgehabt. Und nachdem der Anwalt, der Spezialist gefragt hat wegen einer Akontozahlung oder ob ich, wenn er dann mit den Gläubigern eine Summe aushandelt, das zahle, habe ich gesagt: Na wie soll ich das zahlen, wenn ich im Privatkonkurs bin? Und dann hat auch die Auskunftsperson gesagt: Nein, das wird über einen anderen Anwalt in Wien erledigt. Die Namen liegen auf und ich habe eben auch alle Unterlagen dazu und habe das auch angeboten, das eben als Beweis mit hineinzunehmen. [...]
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber was wäre in der Folge für diese Zahlung von Ihnen verlangt worden?
Peter Barthold: Na ja (Heiterkeit der Auskunftsperson), es wäre - - es hätte natürlich auf die heutige Aussage Einfluss genommen werden sollen. Sonst braucht man es nicht zu machen. Es ist mir dann sogar eine Liste mit Aussagen, die ich machen soll, zugespielt worden. Die kann ich vorlesen, diese Liste. Das ist alles nachvollziehbar, weil der E-Mail-Account drauf ist, von wo diese Liste gekommen ist.
Das ist aber so absurd, dass ich von Haus aus gesagt habe, über das brauchen wir nicht zu reden, denn das wäre eine Laudatio auf die Novomatic gewesen, wo ich hier hätte sagen sollen: Novomatic hat nie illegales Glücksspiel betrieben, Novomatic war immer ein fairer Partner zu mir und ich bin überglücklich, dass wir eine Partnerschaft gehabt haben. – Also das geht in diese Richtung und das habe ich natürlich abgelehnt, weil das erstens einmal nicht wahr ist und zweitens nicht passt, und deshalb ist dieser Deal nicht zustande
gekommen. [...]
Das Angebot war so, dass ich nach der Abwicklung meines Privatkonkurses eine Tätigkeit hätte ausüben sollen. Und da muss ich sagen, das wäre für mich sogar interessant gewesen, weil diese Tätigkeit eigentlich zur Bekämpfung dieses Internetglücksspiels – was wir schon angesprochen haben – gewesen wäre, in dem Rahmen, dass man gegen diese großen Internetwettanbieter vorgeht, die in Wahrheit
Glücksspielkonzerne sind. Das wäre eine Tätigkeit gewesen, die ich ausgefüllt hätte, aber es ist nicht dazu gekommen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS) Ob Sie uns die Antwortliste, die Novomatic in Vertretung durch Gert Schmidt
anscheinend an Sie übermittelt hat - -
Peter Barthold: Ja, ich habe sie jetzt eben vor mir (Abg. Krisper: Danke sehr!) und ich würde Sie auch sehr gerne dem Herrn Vorsitzenden als Beweis dazugeben. (Die Auskunftsperson übergibt dem Vorsitzenden Unterlagen.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Stimmt es so, dass Sie von Herrn Gert Schmidt eine Liste übermittelt bekommen haben, was Sie antworten sollen?
Peter Barthold: Nein, nein; sondern – der E-Mail-Account ist drauf – das ist der Verbindungsmann, der mich zuerst angerufen hat, vor dem Treffen von Gert Schmidt.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wie heißt der?
Peter Barthold: K. V. (Abg. Martin Graf: Wie heißt der? Ich verstehe das akustisch nicht!)
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: K. V. (Abg. Martin Graf – erheitert –: Der K. V., ah der K. V.!) Wir werden es vervielfältigen und allen zur Verfügung stellen. Ich glaube, wir müssen den Untersuchungszeitraum erweitern. Dann muss man das zur Anzeige bringen, das ist strafrechtlich höchst relevant.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich möchte nur zusammenfassen, weil das ja akustisch heute schwierig ist: Das heißt, am Sonntag, kurz vor Ihrer Einvernahme, Befragung hier, trifft Sie Gert Schmidt das erste Mal – trotz all der Querelen, die Sie in der Vergangenheit mit ihm hatten –, um Ihnen anzubieten, wenn Sie in einer entsprechenden Weise hier aussagen, dass Sie einen Geldbetrag erhalten und noch diese - -
Peter Barthold: Das muss man jetzt sehr genau präzisieren. (Abg. Krisper: Mhm!) Herr Schmidt hat sich mit mir dort getroffen, auf der Autobahnraststätte Sankt Pölten, hat aber von Haus aus gesagt, er kommt nicht im Auftrag der Novomatic, das muss man auch sagen (Abg.
Krisper: Mhm!), hat aber gewusst, dass ich am Montag zu dem Konkursanwalt fahren sollte und hat mir dann auch diese Tätigkeit miteröffnet. Er hat aber ausdrücklich gesagt, er kommt nicht im Auftrag der Novomatic. (Heiterkeit der Abg. Krisper.) Dann hat Herr Schmidt gesagt, er kann über die konkrete Zahl - -, wo mein Monatsverdienst dann bei dieser Tätigkeit im Kampf gegen dieses Glücksspiel gewesen wäre, hat er keine konkrete Zahl genannt, während der Kontaktmann, der K. V., mir eine konkrete Zahl genannt
hat. (Abg. Stögmüller: Und die wäre?)
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und Ihnen die Antworten geschickt hat, die im Sinne der Novomatic gewesen wären?
Peter Barthold: Die sind jetzt dort. Ich habe sie jetzt nur nicht, weil das eben gerade kopiert wird.
Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir vervielfältigen sie.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Demnach wäre das Geld geflossen, wenn Sie in diesem Sinne antworten? Richtig? (Die Auskunftsperson übergibt dem Vorsitzenden weitere Unterlagen.) Herr Barthold, dementsprechend wäre das Geld geflossen, hätten Sie sich hier im Sinne dieser Antworten verhalten?
Peter Barthold: Na „das Geld geflossen“, das wäre erst zu einem späteren Zeitpunkt gewesen, und jetzt wäre einmal das Vordringlichste gewesen, dass der Privatkonkurs erledigt wird. Und das Geld dazu wäre eben von dritter Seite gekommen. Und ich weiß nicht – der Name des Anwalts ist ja bekannt, der steht dort eh drauf, das ist ein Wiener Anwalt und ich kenne ihn nicht –, von wo das Geld dann gekommen wäre, wer da Interesse hätte dann - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie heißt der Anwalt?
Peter Barthold: Dr. S. (Abg. Krisper: Wie bitte?) Dr. S.; wurde vom Verbindungsmann zur Novomatic dort genannt, vor dem Konkursspezialisten.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und um wie viel Geld wäre es gegangen?
Peter Barthold: Es ist eine Verhandlungssumme beim Konkurs von rund 800 000 Euro. Das heißt, der Konkursspezialist würde 20 Prozent bis 40 Prozent anbieten, in dieser Spanne in etwa.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, was war das Angebot?
Peter Barthold: Die Spanne zwischen 20 und 40 Prozent, das weiß man ja nicht, denn der muss das ja erst aushandeln. Wenn ich sage, er macht 40 Prozent aus, dann sind das 320 000 Euro, die dann von dritter Seite bezahlt werden. Und dieser Konkursspezialist verlangt ja eine Akontozahlung, beziehungsweise der Betrag, den er aushandelt, muss ja auf sein Treuhandkonto kommen. Das wäre dann interessant, von wem das kommt.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist nicht wenig Geld. Wie haben Sie reagiert?
Peter Barthold: Na ja (Heiterkeit der Auskunftsperson), ich habe zum - - Weil mich der Konkursanwalt angeschaut hat, habe ich gesagt: Mich brauchen Sie nicht anzuschauen, ich bin in Privatkonkurs, von mir kriegen Sie das Geld sicher nicht!; dann hat eben der Verbindungsmann gesagt, nein, nein, er soll sich mit Kollegen S. in Verbindung setzen, dort wird das abgewickelt.
Ich muss auch ehrlich sagen, mir geht jetzt diese ganze Geschichte - - Weil jetzt wieder diese Aussagen von Legat, die Novomatic hat mit mir überhaupt nichts zu tun und die reden nicht mit mir, und die Wahrheit schaut aber in Wirklichkeit anders aus - - Wobei ich noch einmal betonen will: Herr Schmidt hat ausdrücklich gesagt, er kommt nicht von Novomatic, das hat er gesagt, und er hat auch keine Beträge genannt. Das Gespräch war lustig, und ich glaube, Herr Schmidt hat Bedenken gehabt, dass da irgendjemand sitzt, der das dokumentiert. Ich habe weder ein Handy noch sonst etwas mitgehabt, aber ich habe ein sehr fotografisches Gedächtnis, und Herr Schmidt war super, ist gekommen in schwarzen Sportschuhen, schwarzer Turnhose mit Gürtel, schwarzem Sportleiberl, mit einem weißen Porsche SUV mit W-248-Kennzeichen, und so haben wir uns dort getroffen. Das ist jetzt der Stand der Dinge.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was macht Gert Schmidt für die Novomatic Ihrer Kenntnis nach offiziell?
Peter Barthold: Na ja, er hat eh gesagt, er arbeitet ja offiziell für Novomatic, hat er selbst
zugegeben, aber auch für Casinos Austria. Das heißt, er sagt, er vertritt die lizenzierten Glücksspielanbieter und kämpft – natürlich auch in deren Auftrag – gegen die illegalen. Da gibt es ja Rechnungen in 100 000-Euro-Höhe, drei, eine habe ich mit 300 000 Euro und 150 000 Euro. Er benutzt natürlich auch sehr viele Rechtsanwaltskanzleien, seine Tätigkeit ist sehr aufwendig und das macht er ja schon lange Jahre.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie sagen, er kämpft im Sinne der Spielsüchtigen: Hat er sich Ihrer Wahrnehmung nach je für eine Änderung des Glücksspielgesetzes eingesetzt, dass er - -
Peter Barthold: Das hat er ja selber in Graz bei einer Verhandlung zugegeben, dass er Einfluss genommen hat.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber danach, weil das jetzige Gesetz ja sehr spielsuchtgenerierend ist – dass man es ändert, die Einwurfhöhe reduziert, die Gewinnhöhe?
Peter Barthold: Die Änderung, die dann tatsächlich im Jahr 2010, in der Novelle des Glücksspielgesetzes, stattgefunden hat, war genau das, was im Jahr 2006 versucht wurde, zu erreichen, das heißt bei Glücksspielgeräten, bei Münzspielgeräten, die außerhalb von
Spielbanken, also außerhalb von Casinos, betrieben werden, ein Höchsteinsatz von 10 Euro pro Spielvorgang. Das war immer das Bestreben, und das war ja auch in Wien beim kleinen Glücksspiel so, dass mit höheren Beträgen gespielt wurde, und in der Novelle im Jahr 2010 wurde es dann legalisiert. [...]"

Weder Gert Schmidt, noch seine Rechtsvertreter oder Mitarbeiter haben ähnlich wie Novomatic auf die Aussagen Peter Bartholds reagiert. Offenbar ist Gert Schmidt bewusst, dass KR Barthold den Wahrheitsbeweis liefern kann.



6.10.2020 - GERT SCHMIDT VERBREITET KONTINUIERLICH FALSCHE INFORMATIONEN. Diesmal verbreitet der Träger des Professortitels mit Absicht falsche Gerüchte über die Finanzierung des KR Peter Barthold. Eine einfache Rückfrage bei Alfred Inzinger wäre für die Klärung der "Verdachtslage" ausreichend gewesen.

Gert Schmidt veröffentlicht am 1.10.2020 den Artikel "Ibiza-U-Ausschuss am 29. September 2020: Die unrichtigen, frei erfundenen Aussagen des KR Peter Barthold" auf EU-Infothek.

Zitat: "Sein Bekannter aus alter Fußballzeit, Alfred Inzinger [...], ist sehr wahrscheinlich einer seiner Finanziers."

Offenbar ist das Thema Finanzierungsquelle eine höchst unangenehme Erinnerungsquelle für Gert Schmidt, so etwas wie ein wunder Punkt, wo er mit einer längst vergessen geglaubten Episode aus seiner Vergangenheit konfrontiert wird.

Er sieht Fremdfinanzierung bei seinen Gegnern - und schreibt auch so, egal wie die Faktenlage aussieht.

Gert Schmidt verbreitet konsequent falsche Informationen, und findet es "demokratiepolitisch bedenklich", dass etablierte österreichische Medien seine Berichterstattung nicht übernehmen und er, der Professor, dort keine Interviews geben darf: http://www.eu-infothek.com/das-demokratiepolitisch-beaengstigende-verhalten-oesterreichischer-medienriesen/
Am 6. Oktober 2020 bestätigt die Rechtsanwaltskanzlei Doschek Rechtsanwälte GmbH in einem Schreiben an KR Peter Barthold:

"Ich zeige an, dass mich Herr Alfred Inzinger mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt hat. Über die Homepage EU-Infothek.com werden unwahre Tatsachen behauptet, denen ich hiermit auftrags und namens meines Mandanten entgegen trete.
Mein Mandant hat Sie heuer im Februar 2020 über seinen Jugendfreund Franz Wohlfahrt kennengelernt und Sie standen mit meinem Mandanten bis heute nie in einer direkten oder indirekten wirtschaftlichen Beziehung. Demzufolge hat Ihnen mein Mandant daher auch nie finanzielle Mittel direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt.
" (s. Bild).

30.09.2020: KR Peter Barthold sagt vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson aus.

Am selben Tag veröffentlicht Gert Schmidt den Artikel: "Ibiza-U-Ausschuss: „Auskunftsperson“ KR Peter Barthold hat sich mit GRÜNE, NEOS und SPÖ über seine Aussagen im U-Ausschuss vorab abgesprochen" auf EU-Infothek: http://www.eu-infothek.com/ibiza-u-ausschuss-auskunftsperson-kr-peter-barthold-hat-sich-mit-gruene-neos-und-spoe-ueber-seine-aussagen-im-u-ausschuss-vorab-abgesprochen/

Darin veröffentlicht Schmidt harte Detektivarbeit: Bilder aus einem angeblichen Treffen zwischen Barthold und mehreren Politikern. Diese Bilder zeigen die Empfänger der Schenkungen des J. Graf: Name, Betrag und Datum.

Offenbar hatten weder die Empfänger noch J. Graf etwas gegen die Veröffentlichung.

Rechtsanwalt Dr. Zöchbauer teilt auf Anfrage mit, die angesprochenen Schenkungen seien ohne Gegenleistung erfolgt. Für allfällige Anfragen betreffend Prof. Graf sei Rechtsanwalt Dr. Christopher Schrank zuständig.

Auszüge aus dem Liveticker der Tageszeitung "Der Standard" (Renate Graber, Fabian Schmid).
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/2000120348993/1000201191/ibiza-u-ausschuss-befragt-ex-rapid-goalie-und-novomatic-klaegerBarthold an Sobotka: "Wollen Sie die längere Liste?"
Barthold soll sagen, wen er kennt, und er kenne viele von den Beschenkten zum Teil sehr gut, wie er sagt. Da sei etwa eine Angehörige von jemandem dabei gewesen, der seitens der Stadt Wien mit der Zulassung von Spielapparaten zu tun habe, im Spielapparatebeirat. 2018 habe ein hoher Ex-Novo-Manager viel Geld bekommen, aber Sobotka findet den Namen nicht. "Wollen Sie die längere Liste?", fragt die Auskunftsperson - Barthold hat offenbar seine eigene mitgebracht. Die liege den Abgeordneten auch vor, aber er solle sich auf die ihm vorgelegte kürzere Liste konzentrieren, meint Grün-Mandatar Stögmüller. Also tut Barthold das.

Wurde Barthold Geld für Aussage angeboten?
Barthold erwähnt nun noch einen Mann, der sich gerühmt hätte, dass sich bestimmte Passagen, für die er sich stark gemacht habe, in Gesetzestexten untergekommen wären. Das sei Herr S. gewesen, der ihn einst angezeigt habe - und just diesen Sonntag habe er sich mit dem über Vermittlung eines Dritten getroffen. Herr S. habe ausdrücklich gesagt, er komme nicht im Auftrag der Novomatic. Der habe jedenfalls gemeint, sein, Bartholds, Streit mit Novo gehöre jetzt beendet, offenbar ist es u.a. um die Bereinigung von Bartholds Privatkonkurs durch eine Zahlung gegangen. "Dieser Deal ist aber nicht zustande gekommen", sagt die Auskunftsperson. Was wäre die Gegenleistung gewesen? Man habe Einfluss auf seine Aussage vor dem U-Ausschuss nehmen wollen, glaubt Barthold und er hat auch eine Liste mit Antworten mitgebracht, die er geben soll. Die Liste habe er vom Mittelsmann bekommen, der das Treffen mit S. angebahnt hat. Das Geld für die Konkursbereinigung wäre von Dritter Seite gekommen, von wem, weiß die Auskunftsperson nicht.

Krisper fragt, ob noch von anderer Seite Beeinflussungsversuche oder Drohungen gekommen seien? Nein, nicht wirklich, "ich habe vor niemandem Angst".

Herr S., von dem Barthold gerade erzählt hat, veröffentlicht derweilen auf seiner Plattform einen Artikel über Barthold - und dessen angebliche Vorbereitung auf seine gerade laufende U-Ausschuss-Aussage.

Gerstl fragt, ob Barthold in den letzten drei Monaten zu jemandem von den Abgeordneten hier Kontakt hatte zum Thema Befragung. Nein, das alles sei schon lang her, antwortet er. Nun legt der ÖVP-Mandatar den Artikel der EU-Infothek vor, in dem es um angebliche Treffen der Auskunftsperson mit Mandataren von Grünen, Neos und SPÖ geht. Behauptet werden "Absprachen", Krainer ruft aber schon, dass er an dem Tag auf der Rax war.


17.08.2020: KR Peter Barthold erhält eine Bestätigung der Casinos Austria.

Vorgeschichte: Gert Schmidt hatte am 25.01.2017 in seinem Spieler-Info Bericht "Weitere Anzeige gegen KR Peter Barthold: Neue DOKUMENTATION beweist Erpressungsversuch über 25 Millionen Euro!" geschrieben:
"Barthold war (ist) ein exzessiver Spieler. So besuchte er jahrelang das Casino Baden etwa jeden dritten Tag. Dort verspielte er Millionenbeträge wie Recherchen von Spieler-Info.at beweisen. Außerdem spielte er bei fast jeder Gelegenheit hohe Beträge in Wiener Wettbüros. Somit verspielte er Sein Vermögen, welches er mit Geldspielautomaten verdiente, im Laufe der Jahre."

Casinos Austria teilt KR Barthold mit, "...gelebter Spielerschutz ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie ist und dass wir darüber hinaus mit der Spielerschutzbestimmung des § 25 Abs. 3 Glücksspielgesetz (GSpG) einer international vorbildhaften und sehr strengen gesetzlichen Regelung unterliegen.
Gerne können wir Ihnen bestätigen, dass es auf Grund Ihres Besuchs- und Spielverhaltens im Zusammenhang mit den uns vorliegenden Bonitätsauskünften bis zu Ihrem letzten Besuch am 28.11.2016 für uns keinen Anlass gegeben hat, eine andernfalls im § 25.3 GSpG vorgesehene Restriktion (Besuchseinschränkung oder Sperre) zu setzen."

23.10.2019: Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Wien stellt das noch offene Verfahren 62 St 3/17p gegen Peter Barthold wegen Bestechung, (schweren) Betrugs, (schwerer) Erpressung und Geldwäscherei ein.

Rechtsanwältin Mag. Julia Eckhart erhielt die Einstellung des Verfahrens gegen Peter Barthold. Warum die Außenstelle Innsbruck der WKStA für das Verfahren zuständig wurde, ist nicht bekannt.

16. Oktober 2019. Einstellung des Strafverfahrens gegen Peter Barthold wegen schwerer Erpressung

Das Ermittlungsverfahren 62 St 3/17p gegen Peter BARTHOLD (vertreten durch Mag. Julia ECKHART, Rechtsanwältin) wegen des Verdachts der schweren Erpressung wurde von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (Außenstelle Innsbruck) am 16.10.2019, nach drei Jahren Ermittlungen, eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft fand keinen tatsächlichen Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten (§ 190 Z 2 StPO).

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Sachverhaltsdarstellung der Omnia Online Medien GmbH (Gert Schmidt) vom 13. Dezember 2016.
Dr. Franz Wohlfahrt erhob gleichlautende Vorwürfe.

Aus der Beweiswürdigung:

"Ein Vorsatz, sich durch das Verhalten der NOVOMATIC AG unrechtmäßig zu bereichern, ist nicht erweislich."

"Peter BARTHOLD bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Rahmen seiner siebten Vernehmung. Er habe niemanden bedroht. Wenn er die „Novomatic“ erpressen hätte wollen, hätte er den Sachverhalt mit Ing. Peter WESTENTHALER nicht gebraucht, weil er im Besitz von belastenden Unterlagen betreffend Automatenabrechnungen sei."

"Der Zeuge X bestätigt aber die weitere von Dr. Franz WOHLFAHRT angeführte Aussage nicht, wonach dieser „Novomatic-Hasser“ die „Novomatic fertig machen“ werde, wenn diese nicht bis Ende des Jahres zahle. In diesem Sinn weiß der Zeuge von etwaig verknüpften Geldforderungen des Peter BARTHOLD gerade nicht zu berichten. Insgesamt vermögen die Angaben des Zeugen den geprüften Tatverdacht nicht zu stützen."

"Demnach ist weder ein Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung noch darauf, die Verantwortlichen der NOVOMATIC AG durch den Einsatz einer gegen die Ehre bzw das Vermögen gerichteten Drohung zu einer Handlung, nämlich der Bezahlung einer Forderungen, zu nötigen, anzunehmen."

"Aufgrund der dargestellten Annahmen ist weder eine konkrete tatbestandsmäßige Drohung noch die erforderliche innere Tatseite in Richtung § 105 Abs 1 StGB anzunehmen. [...] Letztlich ist der Vorwurf, Peter BARTHOLD habe im Sommer 2015 Ing. Peter WESTENTHALER zur Mitwirkung an der angezeigten Tat zu bestimmen versucht, nicht erweislich."

Die Straftatvorwürfe der Omnia Online Medien GmbH (Gert Schmidt) sowie jene des Dr. Franz Wohlfahrt (ehemaliger Generaldirektor der Novomatic AG) gegen KommR. Peter Barthold haben sich nicht bestätigt.

"Das Ermittlungsverfahren gegen Peter BARTHOLD wegen des Verdachts der schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 2 Z 2, 12 zweiter Fall StGB ist daher aus tatsächlichen Gründen gemäß § 190 Z 2 StPO einzustellen."


Die besipiellose Medienkampagne des Gert Schmidt gegen Peter Barthold (2016-2019)

21.12.2016. "Erpressungsversuch gegen Novomatic wird bekannt! - Spieler-info.at" (4183 Ansichten). Spieler-info.at teilt mit, gegen Barthold sei eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht worden (Anm.: eben von Gert Schmidt), da Barthold im Verdacht stehe, die "Novomatic-Gruppe durch gefährliche Drohungen zur Leistung von Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu nötigen“. Die Unschuldsvermutung fehlt.

25.01.2017: "Weitere Anzeige gegen KR Peter Barthold: Neue DOKUMENTATION beweist Erpressungsversuch über 25 Millionen Euro! - Spieler-info.at" - darunter Bildabschnitt mit dem Titel: "25 Millionen!" (1572 Ansichten).
Diesmal behauptet Spieler-Info, der Erpressungsversuch sei bewiesen und dokumentiert. Das Wort "Beweis" (gefolgt von Rufzeichen) wird mehrmals in Großbuchstaben geschrieben, in einem Stil der normalerweise für den Ausbruch eines Weltkrieges reserviert ist. Die Anwaltskanzlei Brandl & Talos hätte eine "Dokumentation" eingereicht.
Spieler-Info stellt Barthold als Erpresser (also als Verbrecher) und Spieler dar und schreibt wiederholt von "dokumentierten Fakten".
Zitat: "Mit diesen neuen BEWEISEN wird nachgewiesen, dass KR Peter Barthold bereits seit 2014 den schweren Erpressungsversuch akribisch plante und von der NOVOMATIC Gruppe satte 25 Millionen EURO holen wollte."
Die Unschuldsvermutung laut § 7b MedienG fehlt. Somit wird der Eindruck erweckt, Barthold sei endgültig überführt.

2.3.2017: "Barthold Peter: „Die Grünen“-Prominenz zu seiner Unterstützung „aktiviert“! - Spielerinfo.at"
"Dr. Eva Glawischnig-Piesczek soll – lt. Barthold – ihm bestätigt und versprochen haben, dass sie Informationen in Zusammenhang mit einer Parteienfinanzierung und Politikerbestechung durch die Novomatic-AG umgehend über die Delegations-Leiterin der Österreichischen Grünen im Europaparlament und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Mag. Ulrike Lunacek, EUROPA- und WELTWEIT verbreiten würde, damit der Novomatic-Konzern international KEINE Lizenzen mehr erhalten werde bzw. dass ihm bestehende Lizenzen entzogen werden."
Ein Jahr später wurde Dr. Eva Glawischnig Corporate-Responsibility-Chefin bei Novomatic AG.


Am 30. September 2019 stellt die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption das Verfahren gegen Peter Barthold (vertreten durch Mag. Julia ECKHART, Rechtsanwältin) wegen des Verdachts des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB gemäß § 190 Z 2 StPO ein.

Aus der Begründung:
" Die Einstellung betrifft den Tatverdacht im Zusammenhang mit der von der XXX an die XXX gerichteten Rechnung vom xxx über xxx Euro (ON 87 S 1.021 und 1.023; ON 57 S 147-151). Nicht feststellbar ist im Wesentlichen, dass der inkriminierten Zahlung der XXX an die XXX - bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - keine werthaltigen Leistungen gegenüberstanden bzw dass es dadurch zu einem Vermögensschaden der genannten Gesellschaft kam. Insoweit sind die Ausführungen der XXX (ON 133) nicht zu widerlegen.
Die Angaben des Opfers erscheinen lebensnah, weil der mit der adaptierten Kooperation verbunden Mehraufwand der XXXXXX nachvollziehbar und mit den vorliegenden Verträgen in Einklang zu bringen ist.
Ein Befugnismissbrauch iSd neu gefassten § 153 Abs 2 StGB idF BGBl I 2015/112 (§ 61 zweiter Satz StGB)
als unvertretbaren Verstoß gegen solche Regeln, die "dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten
dienen" ist demnach auch nicht erweislich. Unabhängig davon ist XXXXXXXXX als damaligem Geschäftsführer der XXXX kein Vorsatz zu unterstellen, nämlich weder in Bezug auf einen Befugnismissbrauch noch in Bezug auf einen dadurch allenfalls verbundenen Vermögensschaden für die von ihm vertretene Gesellschaft. Letztlich ist aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse nicht von einer Täuschung des Geschäftsführers auszugehen. Ein Betrug zum Nachteil der XXXXX kommt demnach bereits aus diesem Grund nicht in Betracht. Da hinsichtlich des von der Einstellung umfassten Faktums keine weiteren Ermittlungsansätze, die eine Intensivierung des Tatverdachtes erwarten ließen, bestehen und die für eine Anklageerhebung erforderliche Verurteilungswahrscheinlichkeit aus den angeführten Erwägungen nicht vorliegt, ist das Ermittlungsverfahren nach § 190 Z 2 StPO einzustellen."


Am 23. September 2019 hat Peter Barthold Strafanzeige wegen schwerer Verleumdung gegen Gert Schmidt, Betreiber von eu-infothek.at, eingebracht. Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt.


August, 2019:

KR Peter Barthold hat im April 2017 eine Verleumdungsanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Gert Schmidt eingebracht, weil er von diesem wegen einer strafbaren Handlung (Erpressung) beschuldigt wurde, die er nicht begangen hatte.

Laut Peter Barthold gab es bislang keine Erledigung seitens der Justiz. Diesbezüglich stellten die NEOS-Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen eine parlamentarische Anfrage (4046/J) an den Justizminister DDr. Clemens Jabloner:
"Es mag verwundern, welches Interesse hinter einer derartigen Maßnahme eines "neutralen" Mediums (Anm.: Gert Schmidts Omnia Medien GmbH) stecken mag, welches sich zumindest nach außen hin dem "Spielerschutz" verschrieben hat, andererseits sich zumindest in diesem Fall als Schutzpatronin der Novomatic geriert.
Dass diese suspekten Vorgänge und die kontroverse Interessenlage, bei der es nicht nur um ungeheure Geldsummen, sondern um Macht und Einfluss geht, die Justiz - insbesondere im Lichte der im Zuge der Ibiza-Affäre bekannt gewordenen Aussagen (Stichwort: Novomatic zahlt alle) – in einem besonderen Ausmaß fordert, liegt auf der Hand.
Umso wichtiger ist eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Nationalrat und den Ermittlungsbehörden, welche sich in Transparenz und in einem offenen Umgang mit dem parlamentarischen Interpellationsrecht äußert. Nicht zuletzt steht hier das
Vertrauen der BürgerInnen in die Grundfeste des Staates Österreich auf dem Spiel."

Gespräch am 20. Februar 2019



-Wien, den 21. Februar, 2019- Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) waren Peter Bartholds Vorwürfe nicht glaubwürdig, die langjährigen Ermittlungen gegen Peter Westenthaler und Franz Wohlfahrt wurden Anfang 2019 eingestellt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Peter Barthold: Gert Schmidt, Eigentümer der Omnia Online Medien GmbH, hat zwei Anzeigen gegen Peter Barthold eingebracht.
Laut Berichten auf der Webseite der "Spieler Info", bringt Omnia Online Medien GmbH laufend Anzeigen ein, beschäftigt Privatdetektive, Rechtsanwälte, Berater und bezahlt für Hinweise und Rechtsverfahren - offenbar ein Hinweis auf wohlhabende Verhältnisse und / oder Finanzierung durch die Novomatic-Firmengruppe.

(KommR Peter Barthold, © Bild: Ana Maria Ivan)

KommR Peter Barthold stammt aus einer alten Wiener sozialdemokratischen Familie, er ist selbst politisch nicht tätig. Peter Barthold hat sich einen Namen als Fußballtorwart bei Rapid Wien gemacht und war anschließend als Trainer bei Vienna tätig.
Anfang der 90er Jahre kam er durch KommR S. mit dem Glücksspiel in Kontakt, er wurde inner circle-Mitglied des Vereins "Freunde der Wiener Polizei", wie auch Michael Häupl, Martin Schlaff, Roland Horngacher und Adi Krchov (ehemaliger Chefinspektor). Krchov war Vereinsleiter und zuständig für die Lösung aller Fragen. "Ich bin so eine Art besserer Kammerdiener für Martin Schlaff, sagt Krchov zu profil." https://www.profil.at/home/affaere-freunderln-wirtschaft-186760
1997 bekam Peter Barthold ein Stelleangebot aus Deutschland (Trainer), das er wegen seiner neuen Geschäftsverbindungen zum Glücksspiel ablehnen musste.
Ab dem Jahr 2000 gab es eine intensive Partnerschaft mit der Novomatic-Firmengruppe, es wurden mehrere gemeinsam betriebene Lokale eröffnet - und dazu mehrere Gesellschaften gegründet.
"Drei Jahre später kam es zu Diskrepanzen, als ich expandieren wollte", berichtet Peter Barthold. Franz Wohlfahrt war seit 2004 sein direkter Gesprächspartner. Davor: die Herren K. und T. (Geschäftsführer von Admiral).
In den Jahren 2004-2005 hat Peter Barthold in Kooperation mit Interwetten und Apex drei weitere Lokale eröffnet. Daraufhin wurde er von Novomatic zu einem Gesprächstermin eingeladen und ersucht, die Schließung der neuen Lokale sowie die Beendigung der Partnerschaft mit Interwetten und Apex vorzunehmen. Eine langfristige Partnerschaft mit der Novomatic-Firmengruppe wurde ihm in Aussicht gestellt, würde er nur die drei zuletzt eröffneten Lokale an Admiral übertragen. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag mit Konkurrenzklausel zwischen Peter Barthold und Novomatic unterfertigt und umgesetzt.
Diese Partnerschaft hat bis 2009 funktioniert.
"2009 bat mich Franz Wohlfahrt zu einem Termin. Ich sollte einen Konsulentenvertrag mit Novomatic abschließen und 5.000 Euro monatlich als Entlohnung erhalten. Hievon müsste ich 4.000 Euro an Ing. Peter Westenthaler weiterleiten. Ich habe zugesagt. Später verlangte Ing. Westenthaler 4.500 Euro, sodass mein Auszahlungsbetrag auf 6.000 Euro umgeändert wurde".
Drei Zeugen gaben im Jahr 2016 eidesstattliche Erklärungen ab, welche an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, sie wurden daraufhin einvernommen.

Peter Barthold berichtet weiter: "Im Jahr 2010, bei einem Termin im Novomatic-Forum, wurde ich von Novomatic gefragt, ob ich mit einer meiner Firmen das BZÖ unterstützen würde. Meine Gesellschaft sollte zwei Rechnungen über insgesamt 60.000 Euro an Austrian Gaming Industries stellen - für "Standortentwicklung". Später hat meine Firma Phönix GmbH eine Rechnung von "Hallo Graz Medien GmbH" mit fast dem selben Gesamtbetrag (62.400 Euro) für Druckkosten erhalten". Peter Barthold hat zugesagt und die Geschäfte nahmen ihren Lauf.
Dazu die parlamentarische Anfrage der Dr. Stephanie Krisper (NEOS) vom 21.02.2019 an den Bundesjustizminister Dr. Moser: "All diese Vorwürfe bezeichnet eine Wirtschaftsexpertin in einer für die WKStA angefertigte Expertise als durchwegs nachvollziehbar, wohingegen an den Aussagen Franz Wohlfahrts erhebliche Zweifel bestünden. In der Expertise ist von einigen Auffälligkeiten sowie außergewöhnlichen Vorgängen die Rede. Zusammengefasst wiegen die Vorwürfe schwer. Es geht unter anderem um den Verdacht der Untreue, Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung bis hin zu falscher Zeugenaussage. [...] Wurden Ermittlungen gegen entscheidungsbefugte Personen der HALLO GRAZ MEDIEN GMBH aufgenommen? Wenn ja, wann, gegen wen und weshalb? Wenn nein, warum nicht? [...] Inwiefern schenkte der federführende Staatsanwalt in seinem Einstellungsbericht dem Expertenbericht der WKStA bezüglich folgender Themenkomplexe Beachtung? a. Zahlung an HALLO GRAZ MEDIEN GMBH. i) Die Auffälligkeit, dass das auszahlende Unternehmen lediglich in diesem einen Jahr einen derart hohen Werbeaufwand verbuchte. ii) Den zumindest buchhalterischen Widerspruch mit der Angabe Wohlfahrts, dass sich Barthold in Zahlungsschwierigkeiten befand. iii) Dass die Zahlung an die HALLO GRAZ MEDIEN GMBH in der Höhe von 60.000 € unmittelbar (am selben Tag) nach Zahlungseingang der zwei -wie von Wohlfahrt selbst bestätigten- Scheinrechnungen in der Höhe von € 62.400,00 erfolgte."
Westenthaler bestritt die Aussagen Peter Bartholds während des Ermittlungsverfahrens bis zuletzt.

Am 6. Dezember 2018 schreibt Peter Barthold an die zuständige Ermittlungsbehörde:
"Am 25.11.2018 kontaktierte mich K. mit dem ich seit langem befreundet bin [...] und ersuchte mich, ihm die Tel. Nr. von M. für einen Bekannten zu geben, was ich auch tat. (Anm.: M. unterschrieb eine der drei eidesstattlichen Erklärungen bezüglich der Geldübergabe an Ing. Westenthaler). Zu meiner Überraschung sagte K., dass er die Tel. Nr. einem Bekannten namens E. weitergegeben hat. Und E. brauche M's Tel. Nr. für X. Es gehe um Westenthaler. X verbüßt derzeit eine längere Haftstrafe in derselben Haftanstalt wie Westenthaler. X der weder mit mir noch mit M. Kontakt hat (sonst hätte er sich die Nummer nicht über Dritte besorgen müssen) und der auch keinerlei Bezug zum laufenden Verfahren hat, rief am 26.11.2018 um 16 Uhr (laut Foto von M's Display) an und das sagte M. dass das Verfahren gegen Westenthaler eingestellt sei und versuchte Einfluss auf die Zeugenaussage von M. zu nehmen (den genauen Wortlaut weiß M.). Da M. ein sehr wichtiger Zeuge im Verfahren ist, sagt dieses Vorgehen einiges aus.
Denn dass X. einen flüchtigen Bekannten von sich aus kontaktiert, in einem Verfahren in welchem X. überhaupt nicht vorkommt, das bitte ich die Ermittler zu beurteilen. Ausdrücklich betonen möchte ich, dass die Zeugenaussagen von M. B. und R. und der Inhalt der Zeugenaussagen, ausschließlich den Angaben der Zeugen entsprangen.
Die eidesstattliche Erklärungen entstanden in der Rechtsanwaltskanzlei ---, wo der Anwalt die Zeugen aufforderte, mit ihren eigenen Worten ihre Wahrnehmungen zu schildern. Der dritte Zeuge war nicht in der Rechtsanwaltskanzlei, sondern fertigte seine Aussage selbst an und übergab sie unterzeichnet."
Der damalige Zeuge M. bestätigt den Vorfall: "Es ist richtig, dass mich Herr X. am 25.11. Telefonisch kontaktiert hat um mir mitzuteilen, dass das Verfahren gegen Herrn Barthold weiterläuft, gegen Herrn Westhentaler jedoch eingestellt wird. Es sagte mir das, weil er es gut mit mir meine.....wobei ich sagen möchte, dass ich Herrn X. nicht näher kenne, ausser vom Fussball....Meine Telefonnr. hat er sich von gemeinsamen Freunden besorgt. Diese Information hatte er von einem Mithäftling, der den selben Anwalt hat wie ----. Von der ermittelnden Behörde würde ich diesbezüglich nicht einvernommen... Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung...".
Das Schreiben Peter Bartholds an die Ermittlungsbehörde blieb ohne Folgen, es gab keine weiteren Einvernahmen.
Justizminister Dr. Josef Moser beantwortete am 21. April 2019 eine diesbezügliche Anfrage der NEOS: "Der Sachverhalt ist der WKStA bekannt. Diese erblickte nach den angezeigten Umständen keinen hinreichenden Anfangsverdacht einer Straftat im Sinne des § 1 Abs. 3 StPO, sodass keine Vernehmungen stattfanden."

Mittlerweile wurde bekannt, dass das Novomatic-OGH-Urteil vom 27.5.2017 bisher nur zivilrechtliche Folgen für Novomatic hatte, die MA36 der Stadt Wien verweist auf Anfrage auf laufende Verfahren.
Spielerverluste wurden erfolgreich durch den Rechtsanwalt Dr. Peter Ozlberger eingeklagt, er hat bisher über 20 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von über 10 Millionen Euro eingebracht. Mehr dazu hier: Novomatic-Updates

Anfang Mai 2019 wurden alle Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Peter Westenthaler eingestellt.

Für alle hier Genannten gilt die Unschuldsvermutung.


_______*Hinweis: Die Autorin fühlt sich der wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet und hat die veröffentlichten Informationen sorgfältig geprüft. Es gilt für die hier genannten Personen die Unschuldsvermutung. Erst das Gericht letzter Instanz kann über Schuld oder Unschuld entscheiden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Rechte Dritter verletzt werden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend per e-Mail mit. - Copyright: Ana Maria Ivan, akkreditierte Journalistin, Eigenverlag, A-1100 Wien, Wiedner Gürtel 13, Icon Tower 24, 3. Stock._______