Novomatic und die Corona-Hilfsmaßnahmen

- Online seit 17.11.2020 -

Mitte November 2020 berichten mehrere Medien über Hilfszahlungen an Glücksspielbetreiber:

Kleine Zeitung: "Corona-KriseNovomatic baut in Gumpoldskirchen 120 Jobs ab"
"Schon während des ersten Lockdowns in Österreich und die Monate danach hatte Novomatic fast die komplette Belegschaft in Österreich in Kurzarbeit, zumal ja auch die zum Konzern gehörenden Admiral-Spielstätten schließen mussten. "

profil (14.11.2020): "Finanzministerium zahlt Einsätze von Glücksspielautomaten als Corona-Hilfen aus"
" In Österreich laufen derzeit mehr als 5000 lizenzierte Glücksspielautomaten. Laut Branchenkennern generieren sie monatlich zwischen 13 und 28 Millionen Euro Umsatz. Für 80 Prozent dieser Summe berappt demnach im aktuellen Lockdown der Steuerzahler. Grob berechnet bewegt sich die Summe demnach im Bereich zwischen zehn und 22 Millionen Euro."


Schon vor Erstellung der COVID19-Hilfspläne wurde seitens der österreichischen Bundesregierung betont, dass begünstigte Unternehmen weder Sitz noch Niederlassung in einem der nicht kooperativen Länder und Gebiete haben dürfen.

Dazu Punkt 3.1.6 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richt-linien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG):
"das Unternehmen darf nicht einen Sitz oder eine Niederlassung in einem Staat haben, der in der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke ge-nannt ist und an dem Sitz oder der Niederlassung in diesem Staat im ersten nach dem 31. Dezember 2018 beginnenden Wirtschaftsjahr überwiegend Passiveinkünfte im Sinne des § 10a Abs. 2 KStG 1988 erzielen. Es gilt die Fassung der EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke, die zum jeweiligen Abschluss-stichtag des für die Beurteilung des Überwiegens der Passiveinkünfte im Sinne des § 10a Abs. 2 KStG 1988 heranzuziehenden Wirtschaftsjahres in Geltung steht; "

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke wird laufend aktualisiert und umfasst derzeit: Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Barbados, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln, Vanuatu und Seychellen.

Novomatic AG gibt auf der eigenen Webseite jedoch an, eine Panama-Niederlassung zu haben, welche auch für den Vertrieb in Zentralamerika und Karibik zuständig ist:

NOVO Panama S. de R.L.
Av. Balboa
P.H. Bay Mall, Piso 3, Oficina 302
Bella Vista
Provincia de Panama
Panama
Tel.: +507 388 8695

Nicht nur die Panama-Niederlassung spricht gegen die Gewährung von Umsatzersätzen, sondern auch die Tatsache, dass Novomatic offenbar Umsätze aus Geschäften mit solchen Ländern erzielt. Quelle: Novomatic-Magazin vom August 2016, issue 57, issn 1993-4289, Seite 60:
"Alleine im vergangenen Jahr hat NOVOMATIC Africa insgesamt 160 Geräte an sechzehn verschiedene Casinos in unterschiedlichen Ländern außerhalb Südafrikas verkauft – unter anderem in Botswana, Namibia, Senegal, Sierra Leone, Swasiland, Tansania sowie auch in die der afrikanischen Küste vorgelagerten Inselstaaten Länder Mauritius und Seychellen."

Novomatic hat meine Anfrage so beantwortet:
"meine Mandantin Novomatic AG gibt zu unternehmensinternen Themenstellungen keine Auskunft.
Allgemein kann nur festgehalten werden, dass Unternehmen, wie auch sämtliche legalen und unter staatlicher Aufsicht stehenden terrestrischen Glücksspieldienstleister, die aufgrund der gesetzlichen COVID-19 Schließmaßnahmen ihre Dienstleistungen zur Zeit terrestrisch nicht anbieten dürfen, Unterstützungen prüfen. Sie sind sogar gesellschaftsrechtlich verpflichtet (Hinweis: Geschäftsführerhaftung), mögliche Unterstützungen - bei Vorliegen der Voraussetzungen - in Anspruch zu nehmen. Diese von der Regierung vorgesehen Maßnahmen sichern nachhaltig Arbeitsplätze in Österreich und sorgen somit folglich für ein wesentliches Steueraufkommen in der Zukunft."



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