Gert Schmidt - die Finanzierung seiner Firmen

- 9. Juli 2021 (aktualisiert am 16.1.2023) -

Die Finanzierung der Gesellschaften des Professors Gert Schmidt erfordert doch mehr Aufmerksamkeit.
Die Geldquelle der hohen Investitionen mitten in oder unmittelbar nach vielen Konkursverfahren lässt sich aus meiner Sicht nicht nachvollziehen.

Als selbsternannter „Ibiza-Aufdecker“ hat er mehrfach behauptet, er hätte diesen Fall zur eigenen Sache gemacht und die Recherchen mit eigenen Mitteln finanziert. Wenig Aufwand war es nicht und den Auftrag hat sich der Professor selbst erteilt.
Allein Slaven K. (einem Hauptbelastungszeugen im Drogen-Strafverfahren gegen Julian Hessenthaler) soll Schmidt etwa 60.000 Euro bezahlt haben. Ein unternehmerischer Aufwand ist normalerweise mit einem noch höheren Umsatz verbunden. Welche Umsätze wurden durch diesen enormen Aufwand erwirtschaftet?

Dazu Gert Schmidt auf EU-Infothek: "EU-Infothek.com hat ALLE Recherchen und Berichte ab Mai 2019 auf EIGENE Kosten, EIGENE Initiative – OHNE Einflüsterungen von H.C. Strache und seiner „Berater“, oder der FPÖ, umgesetzt. EU-Infothek-Leser wissen das. P.S.: Die Omnia-Detektei GmbH arbeitet fast ausschließlich für Spieler-Info.at und EU-Infothek.com. Es gab im Sommer 2019 einen einzigen kleinen Auftrag von der FPÖ im Wert von 2.700€ plus USt. Die FPÖ wollte wissen, welche Zahlungsströme es zu einem zwischenzeitlich bekannten Chauffeur des H.C. Strache und der bosnischen Firma des Chauffeurs gegeben hat. Es handelt sich um die Detektei: PRM GmbH, Mariahilferstraße 89a, 1060 Wien, Sperr Markus." (Quelle: https://www.eu-infothek.com/ibiza-gate-laecherliche-200-000-euro-teure-bespitzelungsaktion-der-verschwoerungstheoretiker/ )

Gert Schmidt ist darauf bedacht, sein Vermögen medienwirksam zur Schau zu stellen. Zum Beispiel in einem Gespräch mit "Wochenblick" im Juli 2019:

Wochenblick: "Sie betreiben die Nachforschungen also aus privatem Interesse? Dabei entstehen doch riesige Kosten, wer trägt die Finanzierung?"
Gert Schmidt: "Ja, das kann man so sagen. Und ich verfüge nicht nur über die fachlichen Möglichkeiten sondern auch über die Mittel. Ich finanziere das gesamte Projekt selbst und würde dazu auch von niemandem Geld annehmen. Es hat mir bisher auch niemand Geld angeboten".
Wochenblick: "Die Gerüchte, HC Strache oder Johann Gudenus hätten die Nachforschungen bestellt und würden diese bezahlen, sind also unrichtig?"
Gert Schmidt: "Die Herren bezahlen uns nicht und ich bezweifle auch, dass sie die Mittel dafür hätten".

Alles selbst finanziert und im eigenen Auftrag. Aus rein privaten Gründen. Wie sonst fast alle Recherchen auf seinen Portalen eu-infothek.com und spieler-info.at.
Wobei sich seine Geister bei der Nennung des Auftraggebers scheiden: mal ist Schmidt im Namen von Novomatic unterwegs ("Spielerschützer Gert Schmidt ist auch im Namen von Novomatic unterwegs und deckt Betreiber mit Anzeigen ein"), mal hat Novomatic gar nichts damit zu tun.

Sind Omnia Online Medien GmbH und Omnia Detektei GmbH doch nicht mit Gewinnabsicht unterwegs? Wenn ja, wer sind die Kunden? Die Webseiten sind frei von Werbeangeboten und Inseraten. Dann wären die Aktivitäten keiner unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen? Dafür wäre allerdings der geltend gemachte Aufwand zu hoch und könnte im Zuge einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden.

Auf der anderen Seite behauptet Gert Schmidt, die Aufträge der Omnia Detektei seien ausschließlich von Omnia Online Medien (EU-Infothek, Spieler-Info.at) erfolgt - mit Ausnahme eines Auftrags von FPÖ. Interne Auftragserteilung also, nämlich dann, wenn eine Sache von besonderem Interesse für Prof. Gert Schmidt ist.

Die Bilanzen weisen dennoch Gewinne aus. Wobei: Die Forderungen der Profi Media GmbH lt. Bilanz 2018 sind in etwa so hoch wie die Verbindlichkeiten der Omnia Online Medien GmbH zum selben Stichtag.
Die Bankkonten per 31.12.2018 sind fast leer, ebenfalls die Kassastände.

Am 28. Februar 2022 wurde ein weiteres Insolvenzverfahren bekannt: Profi Media GmbH, FN 228465d, Gesellschafter Gert Schmidt, handelsrechtlicher Geschäftsführer Mag. Erwin Herzog, gewerberechtliche Geschäftsführerin Mag. Gerlinde Wambacher-Kriegelstein, eröffnet mit Wirkung vom 1. März 2022 ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung des Schuldners. Laut AKV-Meldung ist ein Gläubiger mit einer Gesamtverbindlichkeit von rund 765.000 € betroffen.
Profi Media GmbH bilanzierte 2020 mit einem Gewinn von über 5 Mio. Euro (!).

Die Hotel-Anlage Siamresidence.com wurde am 14. August 1998 unter "THE SIAM RESIDENCE DDELUXE CO., LTD" mit der Firmennummer 0105541050617 in Thailand registriert, mit einem Stammkapital von 420.000,00 Baht (aktueller Umrechnungskurs: 1 Baht = 0,026 Euro).
Im Oktober 1999 wurde das Stammkapital um 4 Millionen Baht erhöht.
Derzeit beträgt das Stammkapital 138.420.000,00 Baht.
Geschäftsführer sind Wilfried Goll und Arnuparp Tishyadatta. (Quelle: Firmenbuch Thailand). Die Anteile sind laut Information der thailändischen Behörde auf 3 Personen verteilt: 2 Österreicher (70,59 Mio. Baht) und 1 Thailänder (67,83 Mio. Baht).
Der Besitzwert (property, plant, equipment) ist in der Bilanz des Jahres 2017 mit 21.655.512,54 Baht ausgewiesen.
Interessanterweise war die Hotelanlage bereits im Juni 1993 als THE SIAM RESIDENCE LTD. mit einer anderen Firmennummer registriert: 0105536072993. Diese Gesellschaft wurde im November 2013 aufgelöst und existierte mehrere Jahre parallel mit der Firmennummer 0105541050617.

Es wurde offenbar nach der Equity-Methode bilanziert, sodass der Beteiligungsbuchwert -von den Anschaffungskosten ausgehend- an die Kapitalentwicklung des Unternehmens laufend angepasst wird. Laufende Gewinne und Verluste wirken sich somit auf den Beteiligungswert aus.
Der Beteiligungswert (Equity-Wert) zum 31.12.2019 beträgt 116.053.373,02 Baht. Ab 2018 scheint eine langfristige Verbindlichkeit in Höhe von 18 Mio. Baht auf.
Gewinne und Verluste aus der operativen Tätigkeit der Hotel-Anlage ab 2013 (Quelle: Income Statements aus dem Firmenbuch Thailand, Urkundensammlung).
Beträge in BAHT (1 Baht = 0,026 Euro):
2013: Umsatz = 3.657.213,43, Aufwand = 5.614.037,92, Verlust = 1.956.824,49
2014: Umsatz = 6.348.551,80, Aufwand = 7.991.374,88, Verlust = 1.642.823,08
2015: Umsatz = 10.475.486,50, Aufwand = 13.221.126,01, Verlust = 2.745.639,51
2016: Umsatz = 14.405.660,61, Aufwand = 16.322.609,56, Verlust = 1.916.948,95
2017: Umsatz = 14.080.682,80, Aufwand = 14.753.563,91, Verlust = 672.881,11
2018: Umsatz = 13.584.275,36, Aufwand = 14.770.408,89, Verlust = 1.186.133,53
2019: Umsatz = 12.605.208,76, Aufwand = 14.939.094,33, Verlust = 2.333.885,57

Ich bin im Zuge meiner Recherche auf die Bürgschaften der Omnia Online Media GmbH (500.000 Euro) und Miracle Woman Manufaktur GmbH (500.000 Euro) gestoßen. Quelle: die Transparenz-Datenbank der EU-Kommission https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public/aidAward/show/1523916

Ich habe diesbezüglich Gert Schmidt per Mail kontaktiert.

Lesen Sie hier den gesamten Mail-Verlauf vom 7.-9. Juli 2021.

Mail vom 7.7.2021 an Gert Schmidt und die EU-Infothek-Redaktion:


Sehr geehrter Herr Schmidt!

Ich bereite einen Bericht über die Finanzierung Ihrer Gesellschaften vor (Erscheinungstermin: 9.7.2021) und darf mich mit folgenden Fragen an Sie wenden:
Ihre Gesellschaft Omnia Online Medien GmbH scheint mit Datum v. 8.6.2020 mit einer Bürgschaft in Höhe von 500.000 Euro in der Transparenz-Datenbank (Link) auf, welche als Zweck die "Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben" Ihres Unternehmens (NACE-Zweig: Webportale) hat.

Folgende Fragen dazu:

1) Welche Schäden haben Ihre Webportale durch COVID19 erlitten? Falls Ihre Webportale nicht direkt von COVID19 betroffen waren, welche sonstige Störung Ihres wirtschaftlichen Lebens ist durch COVID19 eingetreten?
2) Wie wurde die Finanzierung Ihrer Webportale EU-Infothek und Spieler-Info.at vor COVID19 gesichert?
3) Konnten Sie die erlittenen Schäden durch die gewährte Bürgschaft beheben? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
4) Haben Sie bzw. Ihre Gesellschaften weitere Förderungen im Rahmen der COVID19-Hilfsprogramme erhalten? Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
5) Welche Innovationskriterien lt. Richtlinien des BM für Finanzen für Kapitalgarantien gemäß § 14 Garantiegesetz 1977 können Sie vorweisen?

Vielen Dank vorab für Ihre Mühe. (Ana Maria Ivan)

Beantwortung meiner Anfrage am 9.7.2021 (vermutlich) durch Rechtsanwalt Dr. Dr. Schimanko, von einer Gmail-Adresse, die mit der offiziellen Kanzlei-eMail-Adresse nicht ident ist:

Sehr geehrte Frau Ivan !

Ich darf Ihnen hiermit bekanntgeben, daß ich Herrn Prof. Gert Schmidt und die Omnia Online Medien GmbH rechtsfreundlich vertrete.
Zu Ihrer Anfrage vom 07.07.2021 ist festzuhalten, daß zwar das Faktum der Covid-19-Beihilfe publik gemacht ist, aber Rechenschaft über Bedarf an Beihilfen und deren Zweckwidmung und Verwendung nur gegenüber dem Förderungsgeber, in concreto gegenüber der Austria Wirtschaftsservice GmbH und zuständigen österreichischen Behörden abzulegen ist. Diese Themen sind vom Geschäfts- und Betriebsgeheimnis meiner Mandanten iSd § 26b Abs. 1 UWG umfaßt, so daß diese nicht veranlaßt sind, Ihnen darüber Auskunft zu geben. Eine Ausnahme nach § 26d UWG vom Schutz dieses Geheimnisses besteht nicht, insbesondere liegt kein öffentliches Interesse an diesen Informationen vor, das eine Berichterstattung darüber rechtfertigen könnte. Der Erwerb, die Nutzung und die Offenlegung durch Sie wären rechtswidrig (§ 26c UWG) und haben daher zu unterbleiben.
Es liegen meiner Mandantschaft klare Hinweise vor, daß Ihr Vorgehen von dubiosen Figuren initiiert ist, die dem illegalen Glücksspiel und zum Teil einer kriminellen Organisation zuzuordnen sind. Den strafrechtlichen Konsequenzen, die daraus resultieren können, sollten Sie sich bewußt sein.
Zu Ihren Berufsangaben ist anzumerken, daß der von Ihnen verwendete Presseausweis von keiner in Österreich oder einem EU-Staat anerkannten Institution stammt, insbesondere nicht vom Österreichischen Kuratorium für Presseausweise, und daß sich daraus keine Akkreditierung bei einer österreichischen Institution ergibt. Demnach ist es irreführend, wenn Sie sich als „akkreditierte Journalistin“ bezeichnen, womit Sie einen Wettbewerbsverstoß nach § 2 UWG begehen, wogegen Mitbewerber wie meine Mandantschaft nach § 14 UWG vorgehen können. Sie sollten daher diese Bezeichnung künftig unterlassen.
Mit freundlichen Grüßen
H.-D. Schimanko

Meine Antwort am 9.7.2021:

Sehr geehrter Herr Dr. Dr. Schimanko,
danke für die rechtzeitige Beantwortung. Interessanterweise schreiben Sie mir von einer Gmail-Adresse, welche nicht ident mit Ihrer offiziellen Mail-Adresse in der Signatur ist. Deswegen erfolgt meine Antwort auch an Ihre Kanzlei-Adresse. Können Sie mir bitte dieses Detail kurz erläutern?
Ihr Mandant, Gert Schmidt, reagiert aggressiv auf Anfragen betreffend Finanzen, wirklich verwunderlich. Zumal er über die finanzielle Lage anderer Personen (zB Peter Barthold) öffentlich und mehrfach auf seinem Blog berichtet hat. Dass er nun den Erhalt diverser Förderungen für die eigenen Gesellschaften geheimhalten möchte, ist höchst merkwürdig.
Übrigens: Seine erfolglosen Kriminalisierungsversuche, wirren Angaben (er weiß genau, dass seine Behauptungen, ich wäre von "dubiosen Figuren" gesteuert, etc., falsch sind) und Drohungen kosten mich höchstens ein Lächeln, seine Methoden sind mir bekannt. Und ja: ich bin als Journalistin von offizieller EU-Stelle akkreditiert. Dass die Recherche-Kapazitäten Ihres Mandanten ausgerechnet hier nachlassen, ist bedenklich, aber nicht verwunderlich.
Ich hoffe, Sie kennen Ihren Mandanten ebenfalls gut. Sollte Herr Gert Schmidt jemals seine hier zititerten Behauptungen gegenüber einer Behörde aufstellen, hat er mit umgehenden strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen und Sie dürfen ihn wieder vertreten. (Ana Maria Ivan)

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Die Zeitlinie der geschäftlichen Tätigkeit von Gert Schmidt zeigt, dass Konkursverfahren und Gründungen von neuen Gesellschaften einander nahe stehen.

Warum Gert Schmidt so viele Gesellschaften gegründet und wenige Jahre danach in Konkurs geführt hat, kann nicht geklärt werden. Umso interessanter, wenn man bedenkt, dass sich die Betätigungsfelder im Laufe der Zeit kaum geändert haben.

Ebenso wenig kann die Quelle seiner finanziellen Ressourcen für teuere Investitionen im In- und Ausland geklärt werden.


1989: Konkurs Erfolg Verlags Gesellschaft m.b.H. - aufgehoben 1994.

1989: Gründung der Adria Beteiligungs GmbH.

1990: Gründung der Restaurant Hauswirth GesmbH

1990: Gründung von zwei Joint Ventures mit der staatlichen kroatischen Lotteriegesellschaft Hrvatske Lutrije. Gemeinsam wurden drei Casinos in Zagreb und eine Kette von Spielhallen betrieben.

1991: Kapitalherabsetzung um ATS 1.400.000 bei Magazin VerlagsgmbH, Gründung der Erfolg Zeitschriften Holding GmbH

1993: Gründung der Anexus GmbH.

1995: Magazin VerlagsgembH , Konkursabweisung mangels Vermögens 3 Se 1001/95s - Firma gelöscht gemäß 2 AmtsLG 1997

1995: Gründung der Protronic BeteiligungsgmbH (ehem. Stiftner Beteiligungs GmbH).

1995: Kapitalerhöhung bei Protronic BeteiligungsgmbH um ATS 4,000.000 (ca. 291.000 €)

1996: Anmeldung der Wortmarke "MONEY MAKER" (Quelle: Markenregister). Markeninhaber: Stiftner BeteiligungsgmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gussenbauer.

1996: Anmeldung der Wortmarke "Restaurant Hauswirth" (Quelle: Markenregister). Markeninhaber: Rest. Hauswirth BetriebsgmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gussenbauer.

1996: Gert Schmidt erwirbt die luxuriöse Hotel-Anlage in Koh-Samui, Thailand. Zu diesem Zeitpunkt war Gert Schmidt bzw. Adria BeteiligungsGmbH am Beginn des Rechtsstreites mit der staatlichen kroatischen Lotteriegesellschaft wegen Vertragsbruchs, was ein erheblicher Aufwand voraussetzt. Zudem war die Erfolg Verlags Gesellschaft m.b.H. in Konkurs, die Magazin VerlagsgembH war aufgelöst und Restaurant Hauswirth bilanzierte mit Verlust von umgerechnet 270.000 Euro (Quelle: Urkundensammlung Firmenbuch).
Woher also die finanziellen Ressourcen für diesen Kauf, weitere Gesellschaftsgründungen und die Kapitalerhöhung um ATS 4,000.000 bei Protronic BeteiligungsgmbH?

1997: Erfolg Zeitschriften Holding GmbH, amtswegige Löschung.

1997: Gründung der Holiday Consulting GmbH.

1998: Gründung der CA Adria Casinos AG Zürich, Schweiz

1998: Anmeldung der Wortmarke "HOLIDAY GAMES" (Quelle: Markenregister). Markeninhaber: Anexus GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Josef Fromhold.

1998: Gründung der THE SIAM RESIDENCE DDELUXE CO., LTD in Thailand (Koh Samui).

1999: Kapitalerhöhung um ATS 2.000.000,- bei Protronic BeteiligungsgmbH

1999: Kapitalerhöhung THE SIAM RESIDENCE DDELUXE CO., LTD um 4 Millionen Baht (etwa 100.000 Euro). Zu diesem Zeitpunkt werden Verluste geschrieben, sowohl bei Restaurant Hauswirth (Konkurs 2001), als auch bei Holiday Consulting GmbH (Konkurs 2001) und Protronic BeteiligungsgmbH (Konkurs 2001).

2000: Kapitalerhöhung Rest. Hauswirth Betr. GmbH - kein Jahr später folgt das Konkursverfahren.

2001: Protronic BeteiligungsgmbH (ehem. Stiftner Beteiligungs GmbH), Konkursabweisung mangels Vermögens, gelöscht 2007.


2002: Rest. Hauswirth Betr. GmbH, Konkurs aufgehoben nach Annahme des Zwangsausgleiches.


2002: Gründung der Profi Media GmbH

2003: Gründung der Omnia Online Medien GmbH

2005: Rest. Hauswirth Betr. GmbH, Konkurseröffnung 28 S 73/05 x2006: Rest. Hauswirth Betr. GmbH, Konkurs aufgehoben mangels Kostendeckung, gelöscht 2007.

2005: Anmeldung der Wortmarke "ZASTER" (Quelle: Markenregister). Markeninhaber: Omnia Communication Centers GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Harald Schmidt.

2014: Kapitalerhöhung THE SIAM RESIDENCE DDELUXE CO., LTD um 134 Millionen Baht (etwa 3,5 Mio. Euro).

2014: Profi Media GmbH verkauft mehrere Liegenschaften in Krems Egelsee an Gert Schmidt. Wert: etwa 1 Mio. Euro.

2014: Adria Beteiligungs GmbH bilanziert mit einem Verlust von 5 Mio. Euro, Profi Media GmbH schreibt einen Gewinn von 2,5 Mio. Euro. Omnia Online Medien und Anexus GmbH bilanzieren mit Gewinn von jeweils etwa 200.000 Euro. Die Geldquelle für die Kapitalerhöhung über 3,5 Mio. Euro und den Kauf der Liegenschaft in Krems über mehr als 1 Mio. Euro kann nicht eruiert werden.

2018: Adria BeteiligungsGmbH, Ende der Zahlungsfrist KONKURS 2018 4 S 89/17s

2018: CA Adria Casinos AG, Zürich, Schweiz (nunmehr: MW Group Holding AG in Liquidation) - Gesellschaftaufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art.731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet.

2021:

- Omnia Online Medien GmbH bilanziert mit einem Jahresfehlbetrag von 1 Mio Euro (negatives Eigenkapital: 605.000 Euro). Erhaltene COVID19-Wirtschaftshilfen 2021: 100.730 Euro und eine Bürgschaft über 500.000 Euro.
- Profi Media GmbH bilanziert mit einem Jahresfehlbetrag von 5.961.099 Euro (negatives Eigenkapital: 530.098 Euro) und der Zusicherung einer positiven Fortbestandsprognose nach § 225 UGB.
- Anexus GmbH: Jahresfehlbetrag von 1,9 Mio Euro (negatives Eigenkapital: 538.305 Euro).
- Omnia Detektei GmbH: Jahresgewinn von 58.919 Euro.
- Miracle Woman Manufaktur GmbH bilanziert mit einem Jahresfehlbetrag von 694.593 Euro. Jahresumsätze: 284.059 Euro bei einem Personalaufwand von 354.110 Euro. Die Personalaufwandsquote beträgt bei normalen Produktionsbetrieben durchschnittlich 30% in Verhältnis zur Gesamtleistung. Bei Miracle Woman Manufaktur GmbH beträgt sie 124,66%. Das unter den strengen Augen der Mag. Gerlinde Wambacher-Kriegelstein (Shopleitung, Financial Controlling) und der Steuerberatungskanzlei WITAGO WP und StB GmbH (seinerzeit von Mag. Franz Harrand empfohlen). Erhaltene COVID19-Wirtschaftshilfe: Bürgschaft über 500.000 Euro.

1.3.2022: Profi Media GmbH eröffnet ein Insolvenzverfahren (Sanierungsverfahren) beim Handelsgericht Wien.



(Quelle: Firmenbuch, Urkundensammlung, Markenregister, Transparenzdatenbank).


Aktuelle Struktur der Unternehmensgruppe Gert Schmidt (Stand 2022):

_______*Hinweis: Die Autorin fühlt sich der wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet und hat die veröffentlichten Informationen sorgfältig geprüft. Es gilt für die hier genannten Personen die Unschuldsvermutung. Erst das Gericht letzter Instanz kann über Schuld oder Unschuld entscheiden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Rechte Dritter verletzt werden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend per e-Mail mit. - Copyright: Ana Maria Ivan, akkreditierte Journalistin, Eigenverlag, A-1100 Wien, Wiedner Gürtel 13, Icon Tower 24, 3. Stock._______