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Peter Barthold

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6.10.2020 - GERT SCHMIDT VERBREITET KONTINUIERLICH FALSCHE INFORMATIONEN. Diesmal verbreitet der Träger des Professortitels mit Absicht falsche Gerüchte über die Finanzierung des KR Peter Barthold. Eine einfache Rückfrage bei Alfred Inzinger wäre für die Klärung der "Verdachtslage" ausreichend gewesen.

Gert Schmidt veröffentlicht am 1.10.2020 den Artikel "Ibiza-U-Ausschuss am 29. September 2020: Die unrichtigen, frei erfundenen Aussagen des KR Peter Barthold" auf EU-Infothek.

Zitat: "Sein Bekannter aus alter Fußballzeit, Alfred Inzinger [...], ist sehr wahrscheinlich einer seiner Finanziers."

Offenbar ist das Thema Finanzierungsquelle eine höchst unangenehme Erinnerungsquelle für Gert Schmidt, so etwas wie ein wunder Punkt, wo er mit einer längst vergessen geglaubten Episode aus seiner Vergangenheit konfrontiert wird.

Er sieht Fremdfinanzierung bei seinen Gegnern - und schreibt auch so, egal wie die Faktenlage aussieht.

Gert Schmidt verbreitet konsequent falsche Informationen, und findet es "demokratiepolitisch bedenklich", dass etablierte österreichische Medien seine Berichterstattung nicht übernehmen und er, der Professor, dort keine Interviews geben darf: http://www.eu-infothek.com/das-demokratiepolitisch-beaengstigende-verhalten-oesterreichischer-medienriesen/
Am 6. Oktober 2020 bestätigt die Rechtsanwaltskanzlei Doschek Rechtsanwälte GmbH in einem Schreiben an KR Peter Barthold:

"Ich zeige an, dass mich Herr Alfred Inzinger mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt hat. Über die Homepage EU-Infothek.com werden unwahre Tatsachen behauptet, denen ich hiermit auftrags und namens meines Mandanten entgegen trete.
Mein Mandant hat Sie heuer im Februar 2020 über seinen Jugendfreund Franz Wohlfahrt kennengelernt und Sie standen mit meinem Mandanten bis heute nie in einer direkten oder indirekten wirtschaftlichen Beziehung. Demzufolge hat Ihnen mein Mandant daher auch nie finanzielle Mittel direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt.
" (s. Bild).

30.09.2020: KR Peter Barthold sagt vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson aus.

Am selben Tag veröffentlicht Gert Schmidt den Artikel: "Ibiza-U-Ausschuss: „Auskunftsperson“ KR Peter Barthold hat sich mit GRÜNE, NEOS und SPÖ über seine Aussagen im U-Ausschuss vorab abgesprochen" auf EU-Infothek: http://www.eu-infothek.com/ibiza-u-ausschuss-auskunftsperson-kr-peter-barthold-hat-sich-mit-gruene-neos-und-spoe-ueber-seine-aussagen-im-u-ausschuss-vorab-abgesprochen/

Darin veröffentlicht Schmidt harte Detektivarbeit: Bilder aus einem angeblichen Treffen zwischen Barthold und mehreren Politikern. Diese Bilder zeigen die Empfänger der Schenkungen des J. Graf: Name, Betrag und Datum.

Offenbar hatten weder die Empfänger noch J. Graf etwas gegen die Veröffentlichung.

Rechtsanwalt Dr. Zöchbauer teilt auf Anfrage mit, die angesprochenen Schenkungen seien ohne Gegenleistung erfolgt. Für allfällige Anfragen betreffend Prof. Graf sei Rechtsanwalt Dr. Christopher Schrank zuständig.

Auszüge aus dem Liveticker der Tageszeitung "Der Standard" (Renate Graber, Fabian Schmid).
Quelle: https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/2000120348993/1000201191/ibiza-u-ausschuss-befragt-ex-rapid-goalie-und-novomatic-klaegerBarthold an Sobotka: "Wollen Sie die längere Liste?"
Barthold soll sagen, wen er kennt, und er kenne viele von den Beschenkten zum Teil sehr gut, wie er sagt. Da sei etwa eine Angehörige von jemandem dabei gewesen, der seitens der Stadt Wien mit der Zulassung von Spielapparaten zu tun habe, im Spielapparatebeirat. 2018 habe ein hoher Ex-Novo-Manager viel Geld bekommen, aber Sobotka findet den Namen nicht. "Wollen Sie die längere Liste?", fragt die Auskunftsperson - Barthold hat offenbar seine eigene mitgebracht. Die liege den Abgeordneten auch vor, aber er solle sich auf die ihm vorgelegte kürzere Liste konzentrieren, meint Grün-Mandatar Stögmüller. Also tut Barthold das.

Wurde Barthold Geld für Aussage angeboten?
Barthold erwähnt nun noch einen Mann, der sich gerühmt hätte, dass sich bestimmte Passagen, für die er sich stark gemacht habe, in Gesetzestexten untergekommen wären. Das sei Herr S. gewesen, der ihn einst angezeigt habe - und just diesen Sonntag habe er sich mit dem über Vermittlung eines Dritten getroffen. Herr S. habe ausdrücklich gesagt, er komme nicht im Auftrag der Novomatic. Der habe jedenfalls gemeint, sein, Bartholds, Streit mit Novo gehöre jetzt beendet, offenbar ist es u.a. um die Bereinigung von Bartholds Privatkonkurs durch eine Zahlung gegangen. "Dieser Deal ist aber nicht zustande gekommen", sagt die Auskunftsperson. Was wäre die Gegenleistung gewesen? Man habe Einfluss auf seine Aussage vor dem U-Ausschuss nehmen wollen, glaubt Barthold und er hat auch eine Liste mit Antworten mitgebracht, die er geben soll. Die Liste habe er vom Mittelsmann bekommen, der das Treffen mit S. angebahnt hat. Das Geld für die Konkursbereinigung wäre von Dritter Seite gekommen, von wem, weiß die Auskunftsperson nicht.

Krisper fragt, ob noch von anderer Seite Beeinflussungsversuche oder Drohungen gekommen seien? Nein, nicht wirklich, "ich habe vor niemandem Angst".

Herr S., von dem Barthold gerade erzählt hat, veröffentlicht derweilen auf seiner Plattform einen Artikel über Barthold - und dessen angebliche Vorbereitung auf seine gerade laufende U-Ausschuss-Aussage.

Gerstl fragt, ob Barthold in den letzten drei Monaten zu jemandem von den Abgeordneten hier Kontakt hatte zum Thema Befragung. Nein, das alles sei schon lang her, antwortet er. Nun legt der ÖVP-Mandatar den Artikel der EU-Infothek vor, in dem es um angebliche Treffen der Auskunftsperson mit Mandataren von Grünen, Neos und SPÖ geht. Behauptet werden "Absprachen", Krainer ruft aber schon, dass er an dem Tag auf der Rax war.


17.08.2020: KR Peter Barthold erhält eine Bestätigung der Casinos Austria.

Vorgeschichte: Gert Schmidt hatte am 25.01.2017 in seinem Spieler-Info Bericht "Weitere Anzeige gegen KR Peter Barthold: Neue DOKUMENTATION beweist Erpressungsversuch über 25 Millionen Euro!" geschrieben:
"Barthold war (ist) ein exzessiver Spieler. So besuchte er jahrelang das Casino Baden etwa jeden dritten Tag. Dort verspielte er Millionenbeträge wie Recherchen von Spieler-Info.at beweisen. Außerdem spielte er bei fast jeder Gelegenheit hohe Beträge in Wiener Wettbüros. Somit verspielte er Sein Vermögen, welches er mit Geldspielautomaten verdiente, im Laufe der Jahre."

Casinos Austria teilt KR Barthold mit, "...gelebter Spielerschutz ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie ist und dass wir darüber hinaus mit der Spielerschutzbestimmung des § 25 Abs. 3 Glücksspielgesetz (GSpG) einer international vorbildhaften und sehr strengen gesetzlichen Regelung unterliegen.
Gerne können wir Ihnen bestätigen, dass es auf Grund Ihres Besuchs- und Spielverhaltens im Zusammenhang mit den uns vorliegenden Bonitätsauskünften bis zu Ihrem letzten Besuch am 28.11.2016 für uns keinen Anlass gegeben hat, eine andernfalls im § 25.3 GSpG vorgesehene Restriktion (Besuchseinschränkung oder Sperre) zu setzen."

23.10.2019: Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in Wien stellt das noch offene Verfahren 62 St 3/17p gegen Peter Barthold wegen Bestechung, (schweren) Betrugs, (schwerer) Erpressung und Geldwäscherei ein.

Rechtsanwältin Mag. Julia Eckhart erhielt die Einstellung des Verfahrens gegen Peter Barthold. Warum die Außenstelle Innsbruck der WKStA für das Verfahren zuständig wurde, ist nicht bekannt.

16. Oktober 2019. Einstellung des Strafverfahrens gegen Peter Barthold wegen schwerer Erpressung

Das Ermittlungsverfahren 62 St 3/17p gegen Peter BARTHOLD (vertreten durch Mag. Julia ECKHART, Rechtsanwältin) wegen des Verdachts der schweren Erpressung wurde von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (Außenstelle Innsbruck) am 16.10.2019, nach drei Jahren Ermittlungen, eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft fand keinen tatsächlichen Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten (§ 190 Z 2 StPO).

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Sachverhaltsdarstellung der Omnia Online Medien GmbH (Gert Schmidt) vom 13. Dezember 2016.
Dr. Franz Wohlfahrt erhob gleichlautende Vorwürfe.

Aus der Beweiswürdigung:

"Ein Vorsatz, sich durch das Verhalten der NOVOMATIC AG unrechtmäßig zu bereichern, ist nicht erweislich."

"Peter BARTHOLD bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Rahmen seiner siebten Vernehmung. Er habe niemanden bedroht. Wenn er die „Novomatic“ erpressen hätte wollen, hätte er den Sachverhalt mit Ing. Peter WESTENTHALER nicht gebraucht, weil er im Besitz von belastenden Unterlagen betreffend Automatenabrechnungen sei."

"Der Zeuge X bestätigt aber die weitere von Dr. Franz WOHLFAHRT angeführte Aussage nicht, wonach dieser „Novomatic-Hasser“ die „Novomatic fertig machen“ werde, wenn diese nicht bis Ende des Jahres zahle. In diesem Sinn weiß der Zeuge von etwaig verknüpften Geldforderungen des Peter BARTHOLD gerade nicht zu berichten. Insgesamt vermögen die Angaben des Zeugen den geprüften Tatverdacht nicht zu stützen."

"Demnach ist weder ein Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung noch darauf, die Verantwortlichen der NOVOMATIC AG durch den Einsatz einer gegen die Ehre bzw das Vermögen gerichteten Drohung zu einer Handlung, nämlich der Bezahlung einer Forderungen, zu nötigen, anzunehmen."

"Aufgrund der dargestellten Annahmen ist weder eine konkrete tatbestandsmäßige Drohung noch die erforderliche innere Tatseite in Richtung § 105 Abs 1 StGB anzunehmen. [...] Letztlich ist der Vorwurf, Peter BARTHOLD habe im Sommer 2015 Ing. Peter WESTENTHALER zur Mitwirkung an der angezeigten Tat zu bestimmen versucht, nicht erweislich."

Die Straftatvorwürfe der Omnia Online Medien GmbH (Gert Schmidt) sowie jene des Dr. Franz Wohlfahrt (ehemaliger Generaldirektor der Novomatic AG) gegen KommR. Peter Barthold haben sich nicht bestätigt.

"Das Ermittlungsverfahren gegen Peter BARTHOLD wegen des Verdachts der schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 2 Z 2, 12 zweiter Fall StGB ist daher aus tatsächlichen Gründen gemäß § 190 Z 2 StPO einzustellen."


Die besipiellose Medienkampagne des Gert Schmidt gegen Peter Barthold (2016-2019)

21.12.2016. "Erpressungsversuch gegen Novomatic wird bekannt! - Spieler-info.at" (4183 Ansichten). Spieler-info.at teilt mit, gegen Barthold sei eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht worden (Anm.: eben von Gert Schmidt), da Barthold im Verdacht stehe, die "Novomatic-Gruppe durch gefährliche Drohungen zur Leistung von Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu nötigen“. Die Unschuldsvermutung fehlt.

25.01.2017: "Weitere Anzeige gegen KR Peter Barthold: Neue DOKUMENTATION beweist Erpressungsversuch über 25 Millionen Euro! - Spieler-info.at" - darunter Bildabschnitt mit dem Titel: "25 Millionen!" (1572 Ansichten).
Diesmal behauptet Spieler-Info, der Erpressungsversuch sei bewiesen und dokumentiert. Das Wort "Beweis" (gefolgt von Rufzeichen) wird mehrmals in Großbuchstaben geschrieben, in einem Stil der normalerweise für den Ausbruch eines Weltkrieges reserviert ist. Die Anwaltskanzlei Brandl & Talos hätte eine "Dokumentation" eingereicht.
Spieler-Info stellt Barthold als Erpresser (also als Verbrecher) und Spieler dar und schreibt wiederholt von "dokumentierten Fakten".
Zitat: "Mit diesen neuen BEWEISEN wird nachgewiesen, dass KR Peter Barthold bereits seit 2014 den schweren Erpressungsversuch akribisch plante und von der NOVOMATIC Gruppe satte 25 Millionen EURO holen wollte."
Die Unschuldsvermutung laut § 7b MedienG fehlt. Somit wird der Eindruck erweckt, Barthold sei endgültig überführt.

2.3.2017: "Barthold Peter: „Die Grünen“-Prominenz zu seiner Unterstützung „aktiviert“! - Spielerinfo.at"
"Dr. Eva Glawischnig-Piesczek soll – lt. Barthold – ihm bestätigt und versprochen haben, dass sie Informationen in Zusammenhang mit einer Parteienfinanzierung und Politikerbestechung durch die Novomatic-AG umgehend über die Delegations-Leiterin der Österreichischen Grünen im Europaparlament und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Mag. Ulrike Lunacek, EUROPA- und WELTWEIT verbreiten würde, damit der Novomatic-Konzern international KEINE Lizenzen mehr erhalten werde bzw. dass ihm bestehende Lizenzen entzogen werden."
Ein Jahr später wurde Dr. Eva Glawischnig Corporate-Responsibility-Chefin bei Novomatic AG.


Am 30. September 2019 stellt die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption das Verfahren gegen Peter Barthold (vertreten durch Mag. Julia ECKHART, Rechtsanwältin) wegen des Verdachts des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB gemäß § 190 Z 2 StPO ein.

Aus der Begründung:
" Die Einstellung betrifft den Tatverdacht im Zusammenhang mit der von der XXX an die XXX gerichteten Rechnung vom xxx über xxx Euro (ON 87 S 1.021 und 1.023; ON 57 S 147-151). Nicht feststellbar ist im Wesentlichen, dass der inkriminierten Zahlung der XXX an die XXX - bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - keine werthaltigen Leistungen gegenüberstanden bzw dass es dadurch zu einem Vermögensschaden der genannten Gesellschaft kam. Insoweit sind die Ausführungen der XXX (ON 133) nicht zu widerlegen.
Die Angaben des Opfers erscheinen lebensnah, weil der mit der adaptierten Kooperation verbunden Mehraufwand der XXXXXX nachvollziehbar und mit den vorliegenden Verträgen in Einklang zu bringen ist.
Ein Befugnismissbrauch iSd neu gefassten § 153 Abs 2 StGB idF BGBl I 2015/112 (§ 61 zweiter Satz StGB)
als unvertretbaren Verstoß gegen solche Regeln, die "dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten
dienen" ist demnach auch nicht erweislich. Unabhängig davon ist XXXXXXXXX als damaligem Geschäftsführer der XXXX kein Vorsatz zu unterstellen, nämlich weder in Bezug auf einen Befugnismissbrauch noch in Bezug auf einen dadurch allenfalls verbundenen Vermögensschaden für die von ihm vertretene Gesellschaft. Letztlich ist aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse nicht von einer Täuschung des Geschäftsführers auszugehen. Ein Betrug zum Nachteil der XXXXX kommt demnach bereits aus diesem Grund nicht in Betracht. Da hinsichtlich des von der Einstellung umfassten Faktums keine weiteren Ermittlungsansätze, die eine Intensivierung des Tatverdachtes erwarten ließen, bestehen und die für eine Anklageerhebung erforderliche Verurteilungswahrscheinlichkeit aus den angeführten Erwägungen nicht vorliegt, ist das Ermittlungsverfahren nach § 190 Z 2 StPO einzustellen."


Am 23. September 2019 hat Peter Barthold Strafanzeige wegen schwerer Verleumdung gegen Gert Schmidt, Betreiber von eu-infothek.at, eingebracht. Die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt.


August, 2019:

KR Peter Barthold hat im April 2017 eine Verleumdungsanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Gert Schmidt eingebracht, weil er von diesem wegen einer strafbaren Handlung (Erpressung) beschuldigt wurde, die er nicht begangen hatte.

Laut Peter Barthold gab es bislang keine Erledigung seitens der Justiz. Diesbezüglich stellten die NEOS-Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen eine parlamentarische Anfrage (4046/J) an den Justizminister DDr. Clemens Jabloner:
"Es mag verwundern, welches Interesse hinter einer derartigen Maßnahme eines "neutralen" Mediums (Anm.: Gert Schmidts Omnia Medien GmbH) stecken mag, welches sich zumindest nach außen hin dem "Spielerschutz" verschrieben hat, andererseits sich zumindest in diesem Fall als Schutzpatronin der Novomatic geriert.
Dass diese suspekten Vorgänge und die kontroverse Interessenlage, bei der es nicht nur um ungeheure Geldsummen, sondern um Macht und Einfluss geht, die Justiz - insbesondere im Lichte der im Zuge der Ibiza-Affäre bekannt gewordenen Aussagen (Stichwort: Novomatic zahlt alle) – in einem besonderen Ausmaß fordert, liegt auf der Hand.
Umso wichtiger ist eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Nationalrat und den Ermittlungsbehörden, welche sich in Transparenz und in einem offenen Umgang mit dem parlamentarischen Interpellationsrecht äußert. Nicht zuletzt steht hier das
Vertrauen der BürgerInnen in die Grundfeste des Staates Österreich auf dem Spiel."

Gespräch am 20. Februar 2019



-Wien, den 21. Februar, 2019- Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) waren Peter Bartholds Vorwürfe nicht glaubwürdig, die langjährigen Ermittlungen gegen Peter Westenthaler und Franz Wohlfahrt wurden Anfang 2019 eingestellt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Peter Barthold: Gert Schmidt, Eigentümer der Omnia Online Medien GmbH, hat zwei Anzeigen gegen Peter Barthold eingebracht.
Laut Berichten auf der Webseite der "Spieler Info", bringt Omnia Online Medien GmbH laufend Anzeigen ein, beschäftigt Privatdetektive, Rechtsanwälte, Berater und bezahlt für Hinweise und Rechtsverfahren - offenbar ein Hinweis auf wohlhabende Verhältnisse und / oder Finanzierung durch die Novomatic-Firmengruppe.

KommR Peter Barthold stammt aus einer alten Wiener sozialdemokratischen Familie, er ist selbst politisch nicht tätig. Peter Barthold hat sich einen Namen als Fußballtorwart bei Rapid Wien gemacht und war anschließend als Trainer bei Vienna tätig.
Anfang der 90er Jahre kam er durch KommR S. mit dem Glücksspiel in Kontakt, er wurde inner circle-Mitglied des Vereins "Freunde der Wiener Polizei", wie auch Michael Häupl, Martin Schlaff, Roland Horngacher und Adi Krchov (ehemaliger Chefinspektor). Krchov war Vereinsleiter und zuständig für die Lösung aller Fragen. "Ich bin so eine Art besserer Kammerdiener für Martin Schlaff, sagt Krchov zu profil." https://www.profil.at/home/affaere-freunderln-wirtschaft-186760
1997 bekam Peter Barthold ein Stelleangebot aus Deutschland (Trainer), das er wegen seiner neuen Geschäftsverbindungen zum Glücksspiel ablehnen musste.
Ab dem Jahr 2000 gab es eine intensive Partnerschaft mit der Novomatic-Firmengruppe, es wurden mehrere gemeinsam betriebene Lokale eröffnet - und dazu mehrere Gesellschaften gegründet.
"Drei Jahre später kam es zu Diskrepanzen, als ich expandieren wollte", berichtet Peter Barthold. Franz Wohlfahrt war seit 2004 sein direkter Gesprächspartner. Davor: die Herren K. und T. (Geschäftsführer von Admiral).
In den Jahren 2004-2005 hat Peter Barthold in Kooperation mit Interwetten und Apex drei weitere Lokale eröffnet. Daraufhin wurde er von Novomatic zu einem Gesprächstermin eingeladen und ersucht, die Schließung der neuen Lokale sowie die Beendigung der Partnerschaft mit Interwetten und Apex vorzunehmen. Eine langfristige Partnerschaft mit der Novomatic-Firmengruppe wurde ihm in Aussicht gestellt, würde er nur die drei zuletzt eröffneten Lokale an Admiral übertragen. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag mit Konkurrenzklausel zwischen Peter Barthold und Novomatic unterfertigt und umgesetzt.
Diese Partnerschaft hat bis 2009 funktioniert.
"2009 bat mich Franz Wohlfahrt zu einem Termin. Ich sollte einen Konsulentenvertrag mit Novomatic abschließen und 5.000 Euro monatlich als Entlohnung erhalten. Hievon müsste ich 4.000 Euro an Ing. Peter Westenthaler weiterleiten. Ich habe zugesagt. Später verlangte Ing. Westenthaler 4.500 Euro, sodass mein Auszahlungsbetrag auf 6.000 Euro umgeändert wurde".
Drei Zeugen gaben im Jahr 2016 eidesstattliche Erklärungen ab, welche an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, sie wurden daraufhin einvernommen.

Abbildung: (KommR Peter Barthold, © Bild: Ana Maria Ivan) -

Peter Barthold berichtet weiter: "Im Jahr 2010, bei einem Termin im Novomatic-Forum, wurde ich von Novomatic gefragt, ob ich mit einer meiner Firmen das BZÖ unterstützen würde. Meine Gesellschaft sollte zwei Rechnungen über insgesamt 60.000 Euro an Austrian Gaming Industries stellen - für "Standortentwicklung". Später hat meine Firma Phönix GmbH eine Rechnung von "Hallo Graz Medien GmbH" mit fast dem selben Gesamtbetrag (62.400 Euro) für Druckkosten erhalten". Peter Barthold hat zugesagt und die Geschäfte nahmen ihren Lauf.
Dazu die parlamentarische Anfrage der Dr. Stephanie Krisper (NEOS) vom 21.02.2019 an den Bundesjustizminister Dr. Moser: "All diese Vorwürfe bezeichnet eine Wirtschaftsexpertin in einer für die WKStA angefertigte Expertise als durchwegs nachvollziehbar, wohingegen an den Aussagen Franz Wohlfahrts erhebliche Zweifel bestünden. In der Expertise ist von einigen Auffälligkeiten sowie außergewöhnlichen Vorgängen die Rede. Zusammengefasst wiegen die Vorwürfe schwer. Es geht unter anderem um den Verdacht der Untreue, Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung bis hin zu falscher Zeugenaussage. [...] Wurden Ermittlungen gegen entscheidungsbefugte Personen der HALLO GRAZ MEDIEN GMBH aufgenommen? Wenn ja, wann, gegen wen und weshalb? Wenn nein, warum nicht? [...] Inwiefern schenkte der federführende Staatsanwalt in seinem Einstellungsbericht dem Expertenbericht der WKStA bezüglich folgender Themenkomplexe Beachtung? a. Zahlung an HALLO GRAZ MEDIEN GMBH. i) Die Auffälligkeit, dass das auszahlende Unternehmen lediglich in diesem einen Jahr einen derart hohen Werbeaufwand verbuchte. ii) Den zumindest buchhalterischen Widerspruch mit der Angabe Wohlfahrts, dass sich Barthold in Zahlungsschwierigkeiten befand. iii) Dass die Zahlung an die HALLO GRAZ MEDIEN GMBH in der Höhe von 60.000 € unmittelbar (am selben Tag) nach Zahlungseingang der zwei -wie von Wohlfahrt selbst bestätigten- Scheinrechnungen in der Höhe von € 62.400,00 erfolgte."
Westenthaler bestritt die Aussagen Peter Bartholds während des Ermittlungsverfahrens bis zuletzt.

Am 6. Dezember 2018 schreibt Peter Barthold an die zuständige Ermittlungsbehörde:
"Am 25.11.2018 kontaktierte mich K. mit dem ich seit langem befreundet bin [...] und ersuchte mich, ihm die Tel. Nr. von M. für einen Bekannten zu geben, was ich auch tat. (Anm.: M. unterschrieb eine der drei eidesstattlichen Erklärungen bezüglich der Geldübergabe an Ing. Westenthaler). Zu meiner Überraschung sagte K., dass er die Tel. Nr. einem Bekannten namens E. weitergegeben hat. Und E. brauche M's Tel. Nr. für X. Es gehe um Westenthaler. X verbüßt derzeit eine längere Haftstrafe in derselben Haftanstalt wie Westenthaler. X der weder mit mir noch mit M. Kontakt hat (sonst hätte er sich die Nummer nicht über Dritte besorgen müssen) und der auch keinerlei Bezug zum laufenden Verfahren hat, rief am 26.11.2018 um 16 Uhr (laut Foto von M's Display) an und das sagte M. dass das Verfahren gegen Westenthaler eingestellt sei und versuchte Einfluss auf die Zeugenaussage von M. zu nehmen (den genauen Wortlaut weiß M.). Da M. ein sehr wichtiger Zeuge im Verfahren ist, sagt dieses Vorgehen einiges aus.
Denn dass X. einen flüchtigen Bekannten von sich aus kontaktiert, in einem Verfahren in welchem X. überhaupt nicht vorkommt, das bitte ich die Ermittler zu beurteilen. Ausdrücklich betonen möchte ich, dass die Zeugenaussagen von M. B. und R. und der Inhalt der Zeugenaussagen, ausschließlich den Angaben der Zeugen entsprangen.
Die eidesstattliche Erklärungen entstanden in der Rechtsanwaltskanzlei ---, wo der Anwalt die Zeugen aufforderte, mit ihren eigenen Worten ihre Wahrnehmungen zu schildern. Der dritte Zeuge war nicht in der Rechtsanwaltskanzlei, sondern fertigte seine Aussage selbst an und übergab sie unterzeichnet."
Der damalige Zeuge M. bestätigt den Vorfall: "Es ist richtig, dass mich Herr X. am 25.11. Telefonisch kontaktiert hat um mir mitzuteilen, dass das Verfahren gegen Herrn Barthold weiterläuft, gegen Herrn Westhentaler jedoch eingestellt wird. Es sagte mir das, weil er es gut mit mir meine.....wobei ich sagen möchte, dass ich Herrn X. nicht näher kenne, ausser vom Fussball....Meine Telefonnr. hat er sich von gemeinsamen Freunden besorgt. Diese Information hatte er von einem Mithäftling, der den selben Anwalt hat wie ----. Von der ermittelnden Behörde würde ich diesbezüglich nicht einvernommen... Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung...".
Das Schreiben Peter Bartholds an die Ermittlungsbehörde blieb ohne Folgen, es gab keine weiteren Einvernahmen.
Justizminister Dr. Josef Moser beantwortete am 21. April 2019 eine diesbezügliche Anfrage der NEOS: "Der Sachverhalt ist der WKStA bekannt. Diese erblickte nach den angezeigten Umständen keinen hinreichenden Anfangsverdacht einer Straftat im Sinne des § 1 Abs. 3 StPO, sodass keine Vernehmungen stattfanden."

Mittlerweile wurde bekannt, dass das Novomatic-OGH-Urteil vom 27.5.2017 bisher nur zivilrechtliche Folgen für Novomatic hatte, die MA36 der Stadt Wien verweist auf Anfrage auf laufende Verfahren.
Spielerverluste wurden erfolgreich durch den Rechtsanwalt Dr. Peter Ozlberger eingeklagt, er hat bisher über 20 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von über 10 Millionen Euro eingebracht. Mehr dazu hier: Novomatic-Updates

Anfang Mai 2019 wurden alle Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Peter Westenthaler eingestellt.

Für alle hier Genannten gilt die Unschuldsvermutung.