Nach der Verhaftung von Franz Fuchs

ROHRBOMENANSCHLAG IM SPIELAUTOMATENMILLIEU 1998

Am 24. Februar 1998 wurde ein Rohrbombenanschlag auf ein Wiener Lokal verübt (Kurier-Bericht vom 1.3.1998 unten). Christian M. war seit 1994 freiberuflich und unter einem anderen Namen für eine Unternehmensgruppe tätig, welche sich hauptsächlich mit dem Glücksspiel beschäftigte (Aufsteller von Glücksspielautomaten, Casinobeteiligungen im ehemaligen Jugoslawien, etc.). Diese Rohrbombe war mit Nitrocellulose hergestellt. Die Oberwarter Rohrbombe - mit Nitroglycerin.

Hintergrund: Christian M. handelte im Auftrag: er sollte durch Brand- und Sprengstoffanschläge dafür sorgen, dass die Lokale der "Konkurrenz" (dabei handelte es sich um die Art der Spielautomaten) "für einige Zeit geschlossen bleiben" - Belohnung pro geschlossenem Lokal: 10.000 DM.

Am 9. Jänner 2017 bekam ich einen telefonischen Hinweis von einem mir unbekannten Privatdetektiv namens Walter Höfer (NSA Bewachungs-Detektei GmbH).
Demnach kannte er den hier abgebildeten Christian M. unter einem anderen (Vor-)Namen, nämlich "Eduard". "Eduard" sei als EDV-Programmierer tätig.
Weitere Hinweise seien kostenpflichtig, ich möge darüber nachdenken. Das tat ich. Als ich um einen Kostenvoranschlag bat, blieb die Antwort aus.

Kurier, 1.3.1998

Duplikat mit Originalunterschrift liegt mir vor

(© Bild: Ana Maria Ivan)

BBA-Leserbrief an "Simplicissimus", 6. Jänner 1998

Die SIMPLICISSIMUS VERLAGSGESELLSCHAFT M.B.H. , ursprünglich mit Firmensitz in 1010 Wien, Stadiongasse 2/7, erhielt am 23.1.1998 einen BBA-Leserbrief, er war am 22.1.1998 in unmittelbarer Nähe der Thaliastrasse in Wien abgegeben worden.
Laut Chefredakteur B. L. hat der unbekannte Autor dem Verlag lediglich eine Kopie übermittelt.
B.L. kopierte das Schreiben (die Kopie) und sandte es an das Innenministerium samt Originalumschlag. Ein gleichlautender Brief wurde dem Zeitschriftenverlag "Der Spiegel" gesendet.

Chefredakteur B. L. soll im engen Kontakt mit Ing. Gerhard P. gewesen sein.

Am 16.2.1998 haben die "Falter"-Redakteure einen weiteren BBA-Brief gemeldet. Dieser trug den Eingangsstempel der "Spiegel"-Redaktion, dabei handelte es sich um jene Kopie, die die "Spiegel"-Redaktion am 29.1.1998 an LKA-Hamburg übermittelt hatte.
Bei keinem dieser Schreiben handelte es sich um eine Originalschrift.
Die gesamte Angelegenheit wurde von GrInsp. L. von vornherein am 18. Februar 1998 per Bericht über den aktuellen Ermittlungsstand für nicht authentisch erklärt. Hauptgrund dafür: Vermutungen und der eingescannte BBA-Briefkopf.

Der detaillierte Bericht der SoKo Briefbomben zu diesem Vorfall wurde am 5.2.1998 von R. L. erstellt und enthält elementare Fehler die mit freiem Auge ersichtlich sind: die Ausführungen betreffend SIMPLICISSIMUS VERLAGSGESELLSCHAFT M.B.H. weisen die falsche Gründungsadresse (Blindengasse 35 statt Stadiongasse 2) sowie die falsche Firmenbuchnummer (146427i statt 99152m) aus. Somit sind wichtige Erkenntnisse (Grundlage für die weitere Auswertung) unrichtig dargestellt worden. Ein Beispiel von vielen?

Aus der Vorabprüfung durch die SoKo des BBA-Leserbriefes im Vergleich zu den Schreiben die mit den Briefbombenserien in Zusammenhang stehen (unterzeichnet ChI J. A.):

"1) [...] Das Logo ist eine Reproduktion des ursprünglichen Briefkopfes mit anderen Abmaßen [...]
3) Die Adressaten in Form der Simplicissimus Verlags-GmbH und Der Spiegel sind in den Schreiben der BBA bisher nicht angesprochen worden.
4) In den bislang als authentisch eingestuften BBA-Schreiben wurden Begriffe gebraucht wie Staatspolizei, Stapo, Exekutivbeamte und Ermittler, von der Gestapo und die Art dieser Schreibung war bisher nicht die Rede gewesen. [...]
10) Im ggstl. Leserbrief wird behauptet, zu Oberwart gibt es keine Bekennung. Dies ist falsch, der Profilbrief II enthält eine ausführliche Bekennung dazu [...]
12) [...] es liegen Fehler in der Grammatik und bei der Interpunktion vor, des weiteren ist die darin angesprochene Motivlage eine völlig andere als die in den echten BBA-Bekennungen [...] und steht überdies im krassen Gegensatz zu den polizeilichen /gerichtlichen Erkenntnissen über den Beschuldigten Franz FUCHS [...]. Der ggst. BBA-Brief ist mit größter Wahrscheinlichkeit nicht authentisch [...]."

Franz Fuchs hat bei seiner Einvernahme immer wieder betont, es handle sich bei der BBA um eine Organisation wo mehrere Personen mitgewirkt hätten.
Weiter gedacht stellt sich die Frage: hätten alle Bekennerschreiben ident oder stylistisch gleich sein sollen? ChI J. A. schließt also den gegenständlichen Brief an Simplicissimus aus dem BBA-Kreis deswegen aus, weil er insgesamt anders aussieht und anders geschrieben wurde. Der Rest der Argumentation fällt unter Aestimatio (s. "mit größter Wahrscheinlichkeit", etc.).

Ja ist denn nicht somit der Beweis erbracht, dass Mittäter involviert waren? Franz Fuchs war ja bekanntlich zu dieser Zeit in Haft, also haben seine Mittäter weitere Schreiben versendet. Der Autor wurde bis dato nicht ausgeforscht. Dennoch blieb die Suche nach Mittätern aus.
Das billige Ablenkungsmanöver bezüglich der Bekennung zur Ermordung der vier Oberwarter sollte jedem Kriminalisten klar sein, denn die Bekennerbriefe waren längst veröffentlicht und somit jedem zugänglich, auch dem Autor des BBA-Leserbriefes ...


Ein ehemaliger Mitarbeiter des Simplicissimus-Verlags , Klaus K., schrieb mir bereits im Oktober 2008 über die Kontakt-Seite dieser Homepage, damals lag mir der Gerichtsakt nicht vor.
Nachricht am 14. Okt. 2008: "Als Journalist für die Zeitschrift FORVM des Herausgebers Gerhard Oberschlick, war ich zwischen 1993 - 1997 mit der causa BBA recherchierend beschäftigt - bis ich ins "Exil" ging. Heute lebe ich in der BRD. Würde mich interessieren mit IHnen in Kontakt zu kommen."
Nachricht am 17. Okt. 2008: "Gleich vorweg: Ich weiß, dass Franz Fuchs kein Einzeltäter war. Wissen heißt allerdings im Journalismus oft, es leider nicht beweisen zu können. Wobei mein Wissen eine Indiziendichte aufwies, dass der österreichische Staat sich um den damals eher unbedeutenden Journalisten Kufner aufs intensivste „kümmerte“. Ich und mein ehemaliger Herausgeber des FORVM, Gerhard Oberschlick und auch Wolfgang Fellner (NEWS), wie auch Thomas Vasek (PROFIL) sind nach wie vor der Meinung, dass Ing. Gerhard P. (Anm.: Name bekannt) der spirtus rector der Bajuwarischen Befreiungsarmee war. Mein „Exil“ hat in der Tat mit jenen Geschehnissen von einst was zu tun. Nachdem ich quer durch den österreichischen Blätterwald der Medien geprügelt wurde, bekam ich keinen Fuß mehr auf den Boden. Man hätte mich nicht einmal bei BILLA Dosen ins Regal schlichten lassen. Es gab einen Deal mit der österreichischen Regierung: ich halte die Schnauze und dafür lassen mich die Behörden in Ruhe. Dem war und ist auch so. Der seinerzeitige Kabinettchef des Innenministers Caspar Einem, Dr. Peter Heindl und zeitweiliger Chef der Staatspolizei, gab mir zu verstehen, dass ich der Wahrheit sehr nahe gekommen sei und daher ich einer Einladung zum Bundeskanzler in einer Suite eines Innenstadt-Hotels nachkommen solle (genau dort wurde mir dann in Beisein des damaligen Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Mag. Michael Sika, jener „Deal“ offeriert.) Ich nahm den Termin war und verließ Österreich am 24. Februar 1998 in Richtung Berlin. Seither habe ich ein einziges Mal zur BBA geschrieben, und zwar in der TAZ zum Ableben von Franz Fuchs. Jetzt bin ich am Schreiben eines Buches zu dieser ganzen causa und bin natürlich am heftigen recherchieren. Dabei stieß ich auch auf Ihre Website."

Nun gibt es auch andere Journalisten die die Einzeltätertheorie in Frage gestellt und aufwändige, seriöse Recherchen in dieser Causa auf sich genommen haben, zum Beispiel Hans Christian Scheid oder Thomas Vasek. Ihnen wurde kein Exil in Aussicht gestellt und so leben sie nach wie vor in Österreich und gehen ihrem Beruf nach.





*Hinweis: Die Autorin fühlt sich der wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet und hat die veröffentlichten Informationen sorgfältig geprüft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Erst das Gericht letzter Instanz kann über Schuld oder Unschuld entscheiden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Rechte Dritter verletzt werden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend per Email mit.

_______*Hinweis: Die Autorin fühlt sich der wahrheitsgemäßen Berichterstattung verpflichtet und hat die veröffentlichten Informationen sorgfältig geprüft. Es gilt für die hier genannten Personen die Unschuldsvermutung. Erst das Gericht letzter Instanz kann über Schuld oder Unschuld entscheiden. Sollten Sie der Meinung sein, dass Rechte Dritter verletzt werden, so teilen Sie uns dies bitte umgehend per e-Mail mit. - Copyright: Ana Maria Ivan, akkreditierte Journalistin, Eigenverlag, A-1100 Wien, Wiedner Gürtel 13, Icon Tower 24, 3. Stock._______